Die Praxisabgabe in der Neurologie ist durch einen bundesweiten Fachkräftemangel erschwert: Laut KBV waren 2024 in vielen Planungsbereichen mehr als 20 Prozent der neurologischen Vertragsarztsitze unterbesetzt. Wer als Neurologe seine Praxis erfolgreich abgeben möchte, muss frühzeitig planen, die richtige Bewertung vornehmen und für eine geordnete Patientenübergabe sorgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Praxiswert einer neurologischen Praxis setzt sich aus dem Substanzwert (Geräte, Einrichtung) und dem ideellen Wert (Goodwill) zusammen; das Ertragswertverfahren der BÄK ist der Branchenstandard.
  • Neurologische Einzelpraxen sind besonders stark personengebunden; der Goodwill ist daher häufig niedriger als in Gruppenpraxen mit mehreren Ärzten.
  • Einen Nachfolger über die KV-Zulassungsstelle oder über Stellenbörsen (BÄK, Hartmannbund) zu finden, dauert oft 12 bis 24 Monate.

Praxisabgabe speziell für Neurologen

Neurologische Praxen haben typischerweise einen Substanzwert von 80.000 bis 200.000 Euro, da neurophysiologische Geräte (EEG, EMG, Dopplergeräte) in der Anschaffung teuer, aber im Gebrauchtmarkt gut verwertbar sind. Der ideelle Wert hängt stark vom Patientenstamm ab: Eine Praxis mit 700 Fällen pro Quartal und einem Jahresgewinn von 180.000 Euro erzielt nach BÄK-Methode einen Goodwill von ca. 100.000 bis 144.000 Euro (Faktor 0,6 bis 0,8). In Regionen mit hohem Versorgungsbedarf und wenigen Mitbewerbern sind auch höhere Faktoren erzielbar.

Der Nachfolger bewirbt sich formal bei der KV um den Vertragsarztsitz; der bisherige Inhaber kann durch einen Kooperations- oder Anstellungsvertrag für eine Übergangszeit von 12 bis 18 Monaten die Patientenübergabe begleiten. Viele Neurologie-Praxen wandeln sich in dieser Phase in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) um, was steuerlich und organisatorisch Vorteile bieten kann.

Worauf Neurologen besonders achten sollten

Neurologische Praxen mit spezialisierten Subspezialitäten (z. B. Bewegungsstörungen, Epileptologie, MS-Zentrum) erzielen höhere Goodwill-Werte, da der Nachfolger einen etablierten Ruf und Zuweisernetzwerk mitübernimmt. Ärzteversichert empfiehlt, die Spezialsprechstunden und Zuweiserbeziehungen bereits in der Bewertungsphase transparent zu dokumentieren und als eigene Werttreiber hervorzuheben.

Ein praxisspezifisches Stärken-Schwächen-Profil (z. B. Wartezeiten, Fallmix, Privatpatientenanteil) sollte als Marketinginstrument für potenzielle Nachfolger aufbereitet sein. Dies beschleunigt die Nachfolgersuche und stärkt die Verhandlungsposition.

Typische Fehler bei Neurologen

Häufig wird die Bewertung erst kurz vor dem geplanten Rentenantritt in Auftrag gegeben, sodass keine Zeit mehr bleibt, den Praxiswert durch gezielte Maßnahmen zu steigern. Ein weiterer Fehler ist die unzureichende vertragliche Absicherung der Übergangsphase, was zu Streitigkeiten über Gewinnverteilung und Patientenabwerbungsverbote führen kann. Außerdem werden steuerliche Begünstigungen nach § 18 Abs. 3 EStG wegen formaler Fehler bei der Übertragung (fehlende vollständige Übergabe der Praxis) häufig nicht in Anspruch genommen.

Fazit

Eine gut geplante Praxisabgabe schützt das aufgebaute Lebenswerk und stellt die neurologische Versorgung der Region langfristig sicher. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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