Die Praxisabgabe ist für Onkologen ein besonders sensibler Vorgang, da ihre Patienten häufig in laufenden Therapiezyklen sind und ein nahtloser Übergang der Versorgung sichergestellt werden muss. Gleichzeitig sind onkologische Praxen wegen ihrer speziellen Infrastruktur und ihres stabilen Patientenstamms wirtschaftlich attraktive Übergabeobjekte.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Übergabe einer onkologischen Praxis erfordert eine Übergangsphase von mindestens sechs bis zwölf Monaten, um laufende Chemotherapien sicher zu übertragen
- Der Praxiswert onkologischer Praxen ist wegen spezialisierten Equipments und stabiler GKV-Abrechnungen oft höher als bei allgemeinmedizinischen Praxen
- Nachhaftungsversicherung und saubere Dokumentationsübergabe sind bei der Praxisabgabe in der Onkologie besonders wichtig
Praxisabgabe speziell für Onkologen
Onkologische Praxen werden nach der modifizierten Ertragswertmethode bewertet, wobei die stabilen Abrechnungen aus Chemotherapiegaben nach EBM-Kapitel 13 und aus Selektivverträgen den Goodwill erhöhen. Bei einem jährlichen Praxisüberschuss von 220.000 EUR ergibt sich ein Goodwill von typischerweise 350.000 bis 650.000 EUR, zuzüglich des Substanzwerts der spezialisierten Infusionseinrichtungen und Diagnosegeräte.
Für die Übergabe ist eine Einarbeitungsphase unerlässlich, in der der abgebende Onkologe den Nachfolger in laufende Behandlungskonzepte, Studienprotokolle und Netzwerkkontakte einführt. Viele onkologische Praxen sind an klinische Studiengruppen oder Tumorzentren angebunden; diese Kontakte sind beim Übergabekonzept explizit zu berücksichtigen. Ein Kaufvertrag, der nur den Kassensitz und das Inventar überträgt, ohne die Netzwerkstruktur zu sichern, unterschätzt den wesentlichen Praxiswert.
Worauf Onkologen besonders achten sollten
Onkologen sollten die Praxisabgabe mindestens drei bis fünf Jahre vor dem geplanten Ende planen, um Nachfolger zu finden und die Übergangsphase patientengerecht zu gestalten. Ärzteversichert empfiehlt den Abschluss einer Nachhaftungsversicherung, die Schadensersatzansprüche aus Behandlungsfehlern abdeckt, die erst nach der Praxisübergabe bekannt werden. Da onkologische Behandlungen häufig Jahre dauern und Langzeitfolgen erst spät auftreten, ist eine Nachhaftungsdeckung von zehn Jahren das Minimum.
Typische Fehler bei Onkologen
Ein häufiger Fehler ist der Verzicht auf eine detaillierte Patientenübergabedokumentation: Onkologische Patienten mit laufenden Therapien müssen nicht nur mit Diagnose und Medikation übergeben werden, sondern mit vollständigen Therapieplänen, Responsebeurteilungen und Nebenwirkungsprofilen. Lückenhafte Dokumentationen führen zu Behandlungsrisiken und erhöhen die Haftung des abgebenden Arztes. Ein weiterer Fehler ist die steuerliche Unterschätzung des Veräußerungsgewinns: Bei langjährig etablierten onkologischen Praxen können erhebliche stille Reserven entstehen, die bei Verkauf zum Einkommensteuersatz zu versteuern sind, sofern keine Freibeträge nach § 16 EStG genutzt werden.
Fazit
Die Praxisabgabe einer onkologischen Praxis erfordert einen längeren Vorlauf als in anderen Fachrichtungen und besonderes Augenmerk auf die Patientenversorgungskontinuität. Eine frühe und professionelle Planung schützt Patienten und Arzt gleichermaßen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisabgabe und Nachfolge
- Bundesministerium der Finanzen – Betriebsveräußerung
- GDV – Nachhaftungsversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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