Orthopädische Praxen erzielen bei der Abgabe in der Regel solide Verkehrswertzahlen, da die Kombination aus hohem Patientenaufkommen, IGeL-Potential und häufig vorhandener physikalischer Medizin oder Chirurgiekomponente die Praxis für Nachfolger attraktiv macht. Die Abgabe erfordert jedoch eine frühzeitige Vorbereitung der Praxisbewertung und der Nachfolgersuche.

Das Wichtigste in Kürze

  • Orthopädische Praxen erzielen Kaufpreise zwischen 150.000 und 500.000 Euro, abhängig von Umsatz, Privatanteil und vorhandener Operationskapazität.
  • Der operative Anteil einer orthopädisch-unfallchirurgischen Gemeinschaftspraxis erhöht den Praxiswert, da ambulante Operationen (Arthroskopie, Handchirurgie) hohe Erlöse generieren.
  • Die steuerliche Gestaltung des Veräußerungsgewinns (Freibetrag nach § 16 EStG, ermäßigter Steuersatz nach § 34 EStG) kann die Netto-Verkaufserlöse erheblich erhöhen.

Praxisabgabe speziell für Orthopäden

Orthopädische Praxen haben eine Erlösstruktur, die sich von anderen konservativen Fachrichtungen durch einen vergleichsweise hohen Privatanteil unterscheidet: Stoßwellentherapie, Hyaluronsäure-Injektionen, PRP-Behandlungen und individuelle Einlagenversorgung sind IGeL-Leistungen mit guter Nachfrage. Bei der Praxisbewertung fließen diese Privaterlöse in den bereinigten Jahresgewinn ein, der die Grundlage für den Ertragswert bildet. Orthopädische Praxen mit einem Privatanteil von 30 bis 40 Prozent des Umsatzes erzielen deutlich höhere Kaufpreise als rein kassenbezogene Praxen.

Ein wichtiger Faktor bei der Abgabe ist die Frage, ob ein Operationsbereich vorhanden ist. Ambulante Operationssäle für Gelenkspiegelungen oder Karpaltunneloperationen erhöhen den apparativen Substanzwert und eröffnen dem Nachfolger lukrative ambulante Chirurgie-Möglichkeiten. Gleichzeitig binden sie erhebliche Investitionen (200.000 bis 500.000 Euro für einen vollständigen ambulanten OP), die bei der Preisfindung berücksichtigt werden müssen. Für den abgebenden Arzt ist es wichtig, den Zeitwert der Geräte realistisch einzuschätzen und nicht auf Basis der Anschaffungskosten zu argumentieren.

Worauf Orthopäden besonders achten sollten

Die Praxisabgabe sollte idealerweise fünf Jahre vor dem geplanten Ruhestand begonnen werden, um ausreichend Zeit für Nachfolgersuche, Einarbeitung und steuerliche Planung zu haben. Ärzteversichert empfiehlt, in dieser Vorbereitungsphase die Berufshaftpflichtversicherung nicht zu vernachlässigen: Nach der Abgabe der Praxis sollte die Nachhaftungsdeckung mindestens fünf bis zehn Jahre aufrechterhalten werden, da orthopädische Haftungsansprüche (z. B. nach Endoprothesenversorgung) häufig erst Jahre nach dem Eingriff geltend gemacht werden.

Typische Fehler bei Orthopäden

Ein häufiger Fehler ist die mangelnde Vorbereitung des Patientenstamms auf den Inhaberwechsel. Orthopädische Patienten mit chronischen Erkrankungen haben oft eine starke persönliche Bindung an ihren behandelnden Arzt; ein abrupter Wechsel ohne Übergangsphase führt häufig zu Patientenabwanderung, die den Praxiswert für den Käufer mindert. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung: Die Übertragung des Kassenarztsitzes muss von der KV genehmigt werden, und nicht jeder Nachfolger erfüllt automatisch die Zulassungsvoraussetzungen.

Fazit

Orthopädische Praxen sind aufgrund ihrer diversifizierten Erlösstruktur attraktive Übernahmeobjekte, wenn Abgabe, Bewertung und Nachfolge frühzeitig und professionell geplant werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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