Die Praxisabgabe in der Psychiatrie stellt besondere ethische und rechtliche Anforderungen an den abgebenden Arzt. Psychiatrische Patienten mit langfristigen Erkrankungen und komplexen Behandlungsverläufen müssen besonders sorgfältig an einen Nachfolger übergeben werden, um die Therapiekontinuität zu gewährleisten.
Das Wichtigste in Kürze
- Psychiatrische Patienten benötigen eine besonders sorgfältige Übergabe mit vollständiger Behandlungshistorie, aktuellen Medikamentenplänen und Kriseninterventionsplänen
- Der Praxiswert psychiatrischer Praxen ist wegen der Unterversorgung und stabiler Patientenstämme oft höher als erwartet
- Die Nachhaftungsversicherung muss bei psychiatrischen Praxisabgaben mindestens zehn Jahre laufen, da psychiatrische Behandlungsfolgen oft verzögert auftreten
Praxisabgabe speziell für Psychiater
Psychiater, die ihre Praxis abgeben, übergeben nicht nur Patienten und Inventar, sondern auch therapeutische Beziehungen, die über viele Jahre aufgebaut wurden. Für Patienten mit schweren psychiatrischen Erkrankungen wie Schizophrenie, bipolaren Störungen oder Persönlichkeitsstörungen kann ein unbegleiteter Arztwechsel zu einer erheblichen Destabilisierung führen. Die Übergabe muss daher idealerweise in einer gemeinsamen Phase erfolgen, in der abgebender und übernehmender Arzt Patienten gemeinsam betreuen.
Wirtschaftlich ist die psychiatrische Praxisabgabe attraktiv: Wegen der flächendeckenden Unterversorgung ist die Nachfrage nach psychiatrischen Kassensitzen hoch. Eine etablierte psychiatrische Praxis mit 500 bis 800 aktiven Kassenpatienten, stabilen Abrechnungszahlen und guter Vernetzung erzielt Kaufpreise zwischen 150.000 und 350.000 EUR. Der Goodwill überwiegt; der Substanzwert der Praxisausstattung ist gering.
Worauf Psychiater besonders achten sollten
Psychiater sollten die Praxisabgabe mindestens zwei bis drei Jahre im Voraus planen, um ausreichend Zeit für die Einarbeitungsphase des Nachfolgers zu haben. Ärzteversichert empfiehlt den Abschluss einer Nachhaftungsversicherung mit zehnjähriger Laufzeit, da psychiatrische Behandlungen und ihre Wirkungen sich über viele Jahre erstrecken. Schadensersatzansprüche aus Behandlungsfehlern, die vor der Übergabe entstanden sind, aber erst danach geltend gemacht werden, müssen abgedeckt sein.
Typische Fehler bei Psychiatern
Ein häufiger Fehler ist die überhastete Übergabe ohne ausreichende Einarbeitungsphase. Psychiatrische Patienten, die einen neuen Arzt von einem Tag auf den anderen akzeptieren sollen, reagieren häufig mit Dekompensation oder Behandlungsabbruch. Für den abgebenden Psychiater bedeutet das Nachsorgepflichten und potenzielle Haftung. Ein weiterer Fehler ist die unzureichende Übergabedokumentation: Wer nur eine knappe Zusammenfassung der aktuellen Medikation übergibt, ohne Behandlungshistorie, Krisenpläne und Suizidalitätsanamnese, verletzt seine Dokumentationspflichten und erhöht das Haftungsrisiko erheblich.
Fazit
Die Praxisabgabe in der Psychiatrie erfordert mehr Vorlauf und sorgfältigere Vorbereitung als in anderen Fachrichtungen, bietet aber bei guter Planung einen würdigen Abschluss einer psychiatrischen Arztkarriere und eine gute wirtschaftliche Grundlage für den Ruhestand. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisabgabe und Kassensitz
- Bundesärztekammer – Dokumentationspflichten
- GDV – Nachhaftungsversicherung für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →