Die Abgabe eines rechtsmedizinischen Instituts oder einer forensisch-medizinischen Gutachterpraxis ist ein in Deutschland seltener Vorgang, der strukturell anders abläuft als die Abgabe einer klinischen Praxis. Die Übertragbarkeit von Gutachteraufträgen, Akkreditierungen und Behördenbeziehungen ist das entscheidende Bewertungskriterium.

Das Wichtigste in Kürze

  • DAkkS-Akkreditierungen für forensische Laborleistungen sind personengebunden und müssen bei der Abgabe neu beantragt werden; dieser Prozess dauert zwölf bis 24 Monate
  • Der Kaufpreis einer rechtsmedizinischen Praxis hängt primär vom Wert der Sachverständigen-Aufträge und der Laborausstattung ab, typischerweise 300.000 bis 900.000 EUR
  • Die Berufshaftpflicht aus erstellten Gutachten läuft zehn Jahre nach Abgabe weiter und muss durch eine Nachhaftungspolice abgedeckt sein

Praxisabgabe speziell für Rechtsmediziner

Rechtsmedizinische Einrichtungen erbringen Leistungen für Staatsanwaltschaften, Gerichte und Krankenkassen; diese institutionellen Auftragsbeziehungen sind der eigentliche Kern des wirtschaftlichen Werts. Anders als bei niedergelassenen Ärzten gibt es keinen klassischen Patientenstamm, sondern ein Netzwerk aus Behörden, Versicherern und Kliniken, die Gutachten und forensische Untersuchungen in Auftrag geben.

Die Übertragung dieser Beziehungen setzt eine intensive Einarbeitungsphase von mindestens zwölf Monaten voraus, in der der Nachfolger den abgebenden Rechtsmediziner bei Obduktionen, Gutachtenterminen und Behördenkontakten begleitet. Die DAkkS-Akkreditierung für forensische Blutalkohol-Analytik und DNA-Untersuchungen kann nicht auf den Nachfolger übertragen werden; der Nachfolger muss einen eigenen Akkreditierungsantrag stellen, der umfangreiche Qualitätsnachweise erfordert.

Worauf Rechtsmediziner besonders achten sollten

Rechtsmediziner, die ihre Praxis abgeben, sollten die bestehenden Rahmenvereinbarungen mit Staatsanwaltschaften und Gerichten auf Übertragbarkeit prüfen und frühzeitig die Behörden informieren. Ärzteversichert empfiehlt, neben einer Nachhaftungspolice für Berufshaftpflichtrisiken aus erstellten Gutachten auch eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen, da Gutachterfehler zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen können. Die steuerliche Behandlung des Kaufpreises und die Frage, ob ein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn nach § 18 Abs. 3 EStG geltend gemacht werden kann, sollte mit einem spezialisierten Steuerberater besprochen werden.

Typische Fehler bei Rechtsmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung des Zeitaufwands für die Nachfolgeplanung: Wer ein bis zwei Jahre vor der geplanten Abgabe beginnt, läuft Gefahr, dass die DAkkS-Akkreditierung des Nachfolgers noch nicht erteilt ist, wenn die Praxis übergeben werden soll. Damit droht eine Lücke in der Laborzertifizierung, die Auftraggeber zu anderen Labors treibt. Ein weiterer Fehler ist die fehlende vertragliche Regelung der Wissensübertragung: Beziehungen zu Behörden und Auftraggebern sind für den Käufer wertlos, wenn der Verkäufer nach der Übergabe keine Übergangshilfe leistet.

Fazit

Die Abgabe einer rechtsmedizinischen Praxis erfordert einen Vorlauf von mindestens zwei bis drei Jahren, um Akkreditierungen, Behördenbeziehungen und institutionelle Auftragsstrukturen geordnet zu übergeben. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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