Die Praxisabgabe stellt Sportmediziner vor besondere Herausforderungen, da das Patientenklientel, die vertragliche Einbindung in Sportverbände sowie die häufig gemischt-privatärztliche Abrechnung den Praxiswert schwerer kalkulierbar machen als bei klassischen Hausarzt- oder Facharztpraxen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend, um den tatsächlichen Wert der Praxis gegenüber einem Nachfolger überzeugend darstellen zu können.
Das Wichtigste in Kürze
- Sportmedizinische Praxen erzielen häufig erhebliche Privateinnahmen durch Tauglichkeitsuntersuchungen und Leistungsdiagnostik; diese müssen bei der Praxisbewertung korrekt abgebildet werden.
- Verträge mit Sportvereinen, Verbänden oder Fitnessstudios sind personengebunden und gehen nicht automatisch auf einen Nachfolger über.
- Die Nachfolgersuche ist aufwendiger als in anderen Fachbereichen, da Interessenten sowohl sportmedizinische Zusatzqualifikation als auch unternehmerisches Interesse mitbringen müssen.
Praxisabgabe speziell für Sportmediziner
Sportmedizinische Praxen unterscheiden sich in ihrer Erlösstruktur deutlich von allgemeinmedizinischen oder internistischen Praxen. Leistungsdiagnostik (Spiroergometrie, Laktatstufentests), Tauglichkeitsuntersuchungen für Wettkampfsportler und individuelle Trainingspläne werden überwiegend als Privatleistungen abgerechnet und können 30 bis 60 Prozent des Praxisumsatzes ausmachen. Bei der Praxisbewertung sind diese Erträge zu kapitalisieren, gleichzeitig aber auch deren Abhängigkeit von der persönlichen Reputation des abgebenden Arztes zu berücksichtigen. Der erzielbare Kaufpreis liegt in der Regel zwischen 50.000 und 200.000 Euro, je nach Umsatz, Patientenstamm und Geräteausstattung.
Ein zentrales Problem ist die Übertragbarkeit von Kooperationsverträgen. Wenn ein Sportmediziner als Mannschaftsarzt eines Bundesligavereins oder als Verbandsarzt tätig ist, sind diese Verträge in der Regel personengebunden. Ein Nachfolger muss sich diese Verträge neu erschließen, was den realen Wert dieser Einnahmequellen für den Praxiskäufer mindert. Gleiches gilt für Kooperationen mit Physiotherapeuten, Fitnessstudios und Rehabilitationseinrichtungen.
Worauf Sportmediziner besonders achten sollten
Eine Praxisabgabe sollte mindestens drei bis fünf Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt vorbereitet werden. In dieser Phase empfiehlt es sich, Kooperationsverträge so zu gestalten, dass eine Übertragung auf einen Nachfolger zumindest vertraglich möglich wird. Ärzteversichert unterstützt Sportmediziner dabei, den richtigen Zeitpunkt für die Abgabe zu wählen und die Praxisbewertung so aufzusetzen, dass Privaterlöse und Geräterestwerte korrekt in den Verkehrswert einfließen. Auch die steuerliche Gestaltung des Veräußerungsgewinns sollte frühzeitig mit einem Steuerberater abgestimmt werden: Der Freibetrag nach § 16 EStG in Verbindung mit § 34 EStG kann bei richtiger Planung erhebliche Steuervorteile bringen.
Typische Fehler bei Sportmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die Überbetonung von Spezialgeräten im Verkaufspreis. Spiroergometrie-Geräte oder Leistungsdiagnostik-Systeme haben oft einen hohen Anschaffungswert, aber einen begrenzten Marktwert am Gebrauchtgerätemarkt. Wird der Kaufpreis durch den Gerätewert aufgebläht, schreckt das potenzielle Nachfolger ab. Ein weiterer Fehler ist die zu späte Einleitung der Nachfolgersuche: Da der Pool an sportmedizinisch qualifizierten Ärzten mit Niederlassungsinteresse klein ist, sind Vorlaufzeiten von drei bis fünf Jahren realistisch. Wer erst im letzten Jahr sucht, muss oft erhebliche Preisabschläge hinnehmen.
Fazit
Die Praxisabgabe für Sportmediziner erfordert frühe Planung, eine realistische Bewertung der personengebundenen Einnahmen und eine gezielte Nachfolgersuche im sportmedizinischen Netzwerk. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisabgabe
- Bundesärztekammer
- Bundesministerium der Finanzen – Steuerrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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