Die Praxisbewertung ist für Allgemeinmediziner ein Schlüsselthema, ob bei Übergabe an einen Nachfolger, beim Einstieg eines Partners oder bei der Aufnahme in ein MVZ. Da allgemeinmedizinische Praxen stark personengebunden sind, liegt der ermittelte Verkehrswert häufig unter den Erwartungen des abgebenden Arztes, was zu Konflikten führt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Wert einer allgemeinmedizinischen Praxis hängt entscheidend vom Patientenstamm, der Übertragbarkeit der Patientenbeziehungen und der Lage ab
- Immaterielle Werte wie eingespielte Abläufe und Mitarbeiterstamm werden nach der modifizierten Ertragswertmethode bewertet
- Der Goodwill kann bei ländlichen Landarztsitzen erheblich höher sein als in städtischen Überversorgungsgebieten
Praxisbewertung speziell für Allgemeinmediziner
Allgemeinmedizinische Praxen werden überwiegend nach der modifizierten Ertragswertmethode bewertet, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelt wurde und bei Kassenärztlichen Vereinigungen als Standard gilt. Grundlage ist der nachhaltig erzielbare Jahresüberschuss, der mit einem Faktor von 1,5 bis 3,5 multipliziert wird. Bei einem jährlichen Praxisüberschuss von 150.000 EUR ergibt sich damit ein Goodwill von 225.000 bis 525.000 EUR, zuzüglich des Substanzwerts der Praxiseinrichtung.
Entscheidend für den konkreten Multiplikator ist die Frage, wie viel des Patientenstamms auf den Nachfolger übertragbar ist. Allgemeinmediziner, die seit 20 Jahren in einer Region tätig sind, haben oft einen hohen Patientenbindungsgrad, der den Multiplikator nach oben treibt. In unterversorgten ländlichen Regionen kommen Zuschläge für den Versorgungsauftrag hinzu, da Kassensitze in solchen Gebieten begehrt sind und von der KV mit einem regionalen Förderprogramm begleitet werden können.
Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten
Allgemeinmediziner sollten die Praxisbewertung mindestens drei bis fünf Jahre vor der geplanten Übergabe in Auftrag geben, um etwaige Wertsteigerungsmaßnahmen noch umzusetzen. Dazu gehören eine saubere Buchhaltung, die Modernisierung von Praxissoftware und die Ausbildung eines qualifizierten Teams. Ärzteversichert empfiehlt, im Übergabeprozess auch die Versicherungsstruktur zu überprüfen: Der abgebende Arzt benötigt eine Nachhaftungsversicherung, der Nachfolger muss seine eigene Berufshaftpflicht rechtzeitig abschließen.
Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die emotionale Überschätzung des Praxiswerts: Was der Arzt über Jahrzehnte aufgebaut hat, ist betriebswirtschaftlich nur das wert, was ein Nachfolger zukünftig daraus erwirtschaften kann. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Prüfung, ob der Kassensitz übertragbar ist und welche Wartezeiten die KV für die Nachbesetzung vorschreibt. Wer zu spät beginnt, riskiert eine Versorgungslücke oder Zwangsversteigerung des Praxisinventars. Schließlich übersehen viele Allgemeinmediziner bei der Übergabe die latenten Steuerpflichten, die aus einem Praxisverkauf entstehen.
Fazit
Eine realistische Praxisbewertung schützt Allgemeinmediziner vor bösen Überraschungen bei der Übergabe und ermöglicht eine fundierte Finanzplanung für den Ruhestand. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung: Praxisnachfolge
- Bundesministerium der Finanzen – Praxisübergabe und Steuer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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