Die Bewertung einer anästhesiologischen Praxis folgt anderen Prinzipien als die Bewertung einer klinischen Facharztpraxis. Da anästhesiologische Praxen keine eigenen Patienten im klassischen Sinne betreuen, wird der Wert primär durch Kooperationsverträge mit OP-Zentren und die aufgebauten institutionellen Beziehungen bestimmt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine anästhesiologische Praxis hat typischerweise keinen klassischen Goodwill aus Patientenbindung; der Wert liegt in Kooperationsverträgen mit ambulanten OP-Zentren und Kassenarztsitzen
  • Kassenarztsitze für Anästhesisten sind selten und deshalb wertvoll; ihr Marktwert liegt zwischen 50.000 und 150.000 EUR je Sitz, abhängig von Region und Planungsbereich
  • Die Gesamtbewertung einer anästhesiologischen Praxis liegt typischerweise zwischen 80.000 und 250.000 EUR, da Substanzwerte gering und immaterielle Werte schwer übertragbar sind

Praxisbewertung speziell für Anästhesisten

Der Ertragswert einer anästhesiologischen Praxis wird auf Basis der Nettoüberschüsse der letzten drei Jahre berechnet. Da anästhesiologische Praxen kaum Geräte besitzen und die Räumlichkeiten oft minimal sind, ist der Substanzwert gering. Der eigentliche Wert liegt in der wirtschaftlichen Kooperationsstruktur: Wenn eine anästhesiologische Praxis über einen langfristigen Exklusivvertrag mit einem OP-Zentrum verfügt, der noch mehrere Jahre läuft, ist dieser Vertrag der zentrale Bewertungsgegenstand.

Die Übertragbarkeit des Kooperationsvertrags muss vertraglich gesichert sein: Wenn der Vertrag mit dem OP-Zentrum an die Person des bisherigen Inhabers geknüpft ist oder ein Sonderkündigungsrecht bei Inhaberwechsel enthält, sinkt der Wert erheblich. Käufer müssen vor dem Erwerb Rücksprache mit dem OP-Zentrum halten, ob die Kooperation fortgeführt wird. Der Kassenarztsitz ist in der Regel übertragbar und stellt oft den stabilsten Wertbestandteil dar.

Worauf Anästhesisten besonders achten sollten

Anästhesisten, die ihre Praxis bewerten lassen, sollten die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen aller Kooperationsvereinbarungen offenlegen. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisabgabe eine Übergangshilfe von mindestens sechs Monaten zu vereinbaren, in der der Verkäufer dem Käufer die wesentlichen Kooperationspartner persönlich vorstellt und den Übergang kommunikativ begleitet. Die Nachhaftpflicht für bereits geleistete Anästhesien bleibt beim Verkäufer; eine Nachhaftungspolice ist obligatorisch.

Typische Fehler bei Anästhesisten

Ein häufiger Fehler ist die Überschätzung des Goodwill: Eine anästhesiologische Praxis hat keinen Patientenstamm, der dem Nachfolger erhalten bleibt. Was einem klassischen Praxiskäufer den Betrieb erleichtert, fehlt hier weitgehend. Ein Multiplikator für Goodwill ist nur insoweit gerechtfertigt, wie Kooperationsverträge tatsächlich übertragbar und langfristig sind. Ein weiterer Fehler ist die fehlende steuerliche Optimierung: Der Veräußerungsgewinn kann unter bestimmten Voraussetzungen nach § 18 Abs. 3 EStG begünstigt besteuert werden; ein spezialisierter Steuerberater sollte frühzeitig einbezogen werden.

Fazit

Die Praxisbewertung für Anästhesisten erfordert eine ehrliche Einschätzung der Übertragbarkeit von Kooperationsverträgen und des Werts des Kassenarztsitzes als stabilstem Wertbestandteil. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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