Die Bewertung einer arbeitsmedizinischen Praxis oder eines überbetrieblichen Arbeitsmedizinischen Dienstes (ÜAD) folgt anderen Regeln als eine Hausarztpraxis: Das Geschäftsmodell basiert auf Betreuungsverträgen mit Unternehmen, nicht auf einem anonymen Patientenstamm. Wer eine arbeitsmedizinische Einrichtung verkaufen oder bewerten möchte, muss die Vertragsbasis und die Kundenbindung als zentrale Wertfaktoren verstehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vertragsgebundener Umsatz: In der Arbeitsmedizin stammen typischerweise 80 bis 95 Prozent des Umsatzes aus laufenden Betreuungsverträgen mit Betrieben gemäß ArbMedVV; die Qualität und Laufzeit dieser Verträge bestimmt den Praxiswert entscheidend.
  • Bewertungsmethode: Arbeitsmedizinische Einrichtungen werden überwiegend mit dem modifizierten Ertragswertverfahren bewertet; der Goodwill basiert auf dem EBIT der letzten drei Jahre multipliziert mit einem Faktor von 1,5 bis 3,0.
  • Personalbindung als Werttreiber: Da Kunden in der Regel dem betreuenden Betriebsarzt vertrauen, nicht dem Unternehmen, ist die vertragliche Bindung der Key-Account-Ärzte ein wesentlicher Wertfaktor.

Praxisbewertung speziell für Arbeitsmediziner

Arbeitsmedizinische Praxen und ÜADs werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet, da ihr Wert in erster Linie in der Ertragskraft liegt. Eine ÜAD mit 10 Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, einem Jahresumsatz von 2,5 Millionen EUR und einem EBIT von 400.000 EUR wird bei einem Multiplikator von 2,5 mit einem Unternehmenswert von 1,0 Millionen EUR angesetzt; der Substanzwert der medizinischen Ausstattung (Untersuchungseinheiten, EKG-Geräte, Audiometer, Stehlampen) kommt mit 80.000 bis 200.000 EUR hinzu.

Bei der Beurteilung der Vertragsqualität müssen Käufer auf Restlaufzeiten achten: Ein ÜAD, dessen wichtigste fünf Unternehmenskunden in sechs Monaten kündigen können, hat einen deutlich niedrigeren Marktwert als ein Dienst mit dreijährigen Festverträgen. Außerdem sind branchenspezifische Risiken zu berücksichtigen: Verliert der ÜAD einen Großkunden (z. B. einen Automobilhersteller mit 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 300.000 EUR), bricht der Gesamtumsatz um 12 Prozent ein.

Worauf Arbeitsmediziner besonders achten sollten

Arbeitsmediziner, die ihre Einrichtung verkaufen möchten, sollten frühzeitig eine Bewertung durch einen auf Medizinpraxen spezialisierten Wirtschaftsprüfer in Auftrag geben, der mit dem Ertragswertverfahren vertraut ist. Entscheidend ist die Dokumentation der Vertragsstruktur: Welche Verträge laufen wann aus, welche haben Verlängerungsoptionen, und wie sind Preisanpassungsklauseln formuliert? Ärzteversichert empfiehlt, parallel zur Praxisbewertung die Versicherungsstruktur des Unternehmens zu prüfen: Betriebshaftpflicht, Praxisausfallversicherung und die Berufshaftpflicht aller angestellten Ärzte müssen bei einer Due-Diligence-Prüfung vollständig vorliegen.

Typische Fehler bei Arbeitsmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Übergewichtung des Substanzwerts: Ältere Untersuchungsgeräte (Audiometer, Spirometer) haben einen Zeitwert von wenigen tausend Euro, tragen aber kaum zum Unternehmenswert bei. Der Käufer zahlt für den Kundenstamm, nicht für die Geräte. Zweiter Fehler: fehlende Wettbewerbsverbote für die verkaufenden Ärzte. Wenn der Verkäufer nach dem Verkauf sechs Monate später einen neuen ÜAD gründet und die alten Kunden abwirbt, verfällt der bezahlte Goodwill; ein Wettbewerbsverbot von mindestens zwei Jahren im Umkreis von 50 Kilometern ist vertraglich zu verankern. Drittens unterschätzen Verkäufer regelmäßig die steuerlichen Folgen: Der Veräußerungsgewinn ist nach § 18 EStG steuerpflichtig; ein Steuerberater mit Praxisverkaufserfahrung sollte frühzeitig eingebunden werden.

Fazit

Die Praxisbewertung für arbeitsmedizinische Einrichtungen erfordert eine sorgfältige Analyse der Vertragsstruktur, der Personalabhängigkeiten und der Ertragskraft, um einen realistischen Marktpreis zu ermitteln und Käufer- sowie Verkäuferinteressen zu schützen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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