Die Bewertung einer augenärztlichen Praxis ist durch den hohen Anteil selbstzahlerfinanzierter Leistungen wie Lasik, refraktive Chirurgie und Premium-Intraokularlinsen besonders komplex. Praxen mit etabliertem Selbstzahlerspektrum erzielen deutlich höhere Bewertungen als rein kassenärztliche Praxen.
Das Wichtigste in Kürze
- Augenärztliche Praxen mit refraktivem Operationsspektrum werden erheblich höher bewertet als reine Kassenarztpraxen
- Teures Spezialequipment wie OCT-Geräte, Spaltlampen und Operationsmikroskope bilden einen wesentlichen Substanzwert
- Der Goodwill ist wegen der hohen Selbstzahlerbindung bei augenärztlichen Praxen mit Privatpatienten-Fokus überdurchschnittlich
Praxisbewertung speziell für Augenärzte
Augenärztliche Praxen haben eine duale Einnahmenstruktur: Kassenärztliche Grundversorgung kombiniert mit privater refraktiver Chirurgie, Katarakt-OP mit Premiumlinsen und Glaukombehandlung. Diese Kombination macht die Praxisbewertung komplex, bietet aber erhebliches Wertsteigerungspotenzial. Eine augenärztliche Praxis mit 30 Lasik-Operationen pro Monat à 1.500 EUR erzielt allein aus diesem Bereich einen Jahresumsatz von 540.000 EUR, der in der Bewertung erheblich ins Gewicht fällt.
Die Ertragswertmethode für augenärztliche Praxen muss die schwankenden Selbstzahlereinnahmen korrekt normalisieren. Nicht alle Jahre sind gleich; konjunkturelle Einflüsse auf die elektive Chirurgie können die Selbstzahlereinnahmen um 20 bis 30% schwanken lassen. Der Gutachter muss daher einen Durchschnitt über mehrere Jahre bilden, nicht nur das aktuelle Jahr berücksichtigen. Der resultierende Praxiswert kann bei hochspezialisierten Praxen 800.000 bis 1,5 Millionen EUR übersteigen.
Worauf Augenärzte besonders achten sollten
Augenärzte sollten bei der Praxisbewertung sicherstellen, dass alle Einnahmequellen vollständig in der Buchhaltung erfasst sind, inklusive Barzahlungen für IGeL-Leistungen. Ärzteversichert empfiehlt im Übergabeprozess zudem den Abschluss einer Nachhaftungsversicherung mit besonders langer Laufzeit, da ophthalmologische Eingriffe wie Katarakt-Operationen Langzeitkomplikationen haben können, die Jahre nach dem Eingriff manifest werden. Der abgebende Augenarzt sollte Nachhaftungsschutz für mindestens zehn Jahre sicherstellen.
Typische Fehler bei Augenärzten
Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Dokumentation von Privatliquidationseinnahmen in der Buchhaltung, was bei der Bewertung zu einer Unterbewertung führt. Wer Barzahlungen für Selbstzahlerleistungen nicht vollständig verbucht, schenkt dem Käufer Praxiswert. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Regelung der Geräteübertragung im Kaufvertrag: Wem gehört das 150.000 EUR teure OCT-Gerät bei Praxisübergabe, und in welchem Zustand wird es übergeben? Diese Fragen müssen klar vertraglich geregelt sein.
Fazit
Die Praxisbewertung einer augenärztlichen Praxis erfordert besondere Sorgfalt bei der Normalisierung von Selbstzahlereinnahmen und der Bewertung von Spezialgeräten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisbewertung in der Augenheilkunde
- Bundesministerium der Finanzen – Betriebsübergabe
- GDV – Nachhaftungsversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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