Dermatologische Praxen vereinen GKV-Versorgung mit einem hohen Selbstzahleranteil aus ästhetischer Dermatologie, Laserbehandlungen und kosmetischen Eingriffen. Diese Zweigleisigkeit prägt die Praxisbewertung erheblich: Der Ertragswert wird durch beide Einnahmequellen bestimmt, während der Substanzwert durch kostspielige Laser- und Lichtsysteme geprägt ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Dermatologische Praxen mit ästhetischem Schwerpunkt erzielen Gesamtkaufpreise zwischen 250.000 und 700.000 EUR, die reine GKV-Praxis liegt bei 150.000 bis 350.000 EUR
- Laser- und IPL-Systeme mit Anschaffungswerten von 50.000 bis 150.000 EUR je Gerät werden separat bewertet; der tatsächliche Marktwert gebrauchter Systeme liegt oft bei 30 bis 50 Prozent des Neupreises
- Der Goodwill einer Praxis mit etabliertem Selbstzahlergeschäft ist höher, aber weniger stabil als bei einer reinen Kassenpraxis, da IGeL-Patienten weniger gebunden sind als chronisch kranke GKV-Patienten
Praxisbewertung speziell für Dermatologen
Die Bewertung einer dermatologischen Praxis erfordert die getrennte Analyse von GKV-Einnahmen und Selbstzahlereinnahmen. GKV-Einnahmen nach EBM Kapitel 10 (Dermatologie) sind planbar und stabil; Selbstzahlereinnahmen aus Botoxinjektionen, Filler-Behandlungen und Laserbehandlungen können stark schwanken und hängen stark von der persönlichen Reputation des abgebenden Arztes ab.
Der modifizierte Ertragswert wird auf Basis der durchschnittlichen Nettoüberschüsse der letzten drei Jahre berechnet. Für eine dermatologische Praxis mit einem GKV-Überschuss von 120.000 EUR und einem IGeL-Überschuss von 80.000 EUR ergibt sich ein Gesamtüberschuss von 200.000 EUR jährlich. Bei einem Multiplikator von 1,5 bis 2,5 für den Goodwill entsteht ein Gesamtwert von 300.000 bis 500.000 EUR, zuzüglich des Substanzwerts der Geräte und Einrichtung.
Worauf Dermatologen besonders achten sollten
Dermatologen sollten bei der Praxisbewertung besonders den Rückgang von IGeL-Einnahmen nach dem Inhaberwechsel einkalkulieren: Patienten, die wegen der Persönlichkeit und des Vertrauens in den abgebenden Arzt in die Praxis gekommen sind, werden möglicherweise nicht automatisch beim Nachfolger bleiben. Ärzteversichert empfiehlt, in der Übergabephase eine übergangsweise gemeinsame Behandlungstätigkeit von sechs bis zwölf Monaten zu vereinbaren, um die Patientenbindung für den Nachfolger zu stabilisieren. Die Kaufpreisverteilung sollte steuerlich optimiert werden: Der Anteil, der auf den immateriellen Praxiswert (Goodwill) entfällt, unterliegt anderen Abschreibungsregeln als der Substanzwert.
Typische Fehler bei Dermatologen
Ein häufiger Fehler ist die Überbewertung des IGeL-Anteils: Wer den Selbstzahlerüberschuss der letzten zwei Jahre einfach mit dem gleichen Multiplikator wie den GKV-Anteil ansetzt, überschätzt den nachhaltigen Ertragswert. IGeL-Erträge müssen mit einem Abschlag versehen werden, der die Personenbindung des Geschäfts widerspiegelt. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Prüfung von Gerätezustand und Kalibrierungsnachweisen für Laser- und IPL-Systeme: Ein Gerät, dessen Kalibrierungszertifikat abgelaufen ist, verliert an Marktwert und erfordert Investitionen nach der Übergabe.
Fazit
Die Bewertung einer dermatologischen Praxis erfordert eine differenzierte Analyse beider Einnahmequellen und eine realistische Einschätzung der Personenbindung des IGeL-Anteils. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisbewertung: Methoden und Grundlagen
- Bundesärztekammer – Praxisabgabe und Nachfolge
- GDV – Berufshaftpflicht und Praxisausfallversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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