Die Bewertung einer gynäkologischen Praxis ist für Verkäufer und Käufer gleichermaßen ein komplexes Thema. Gynäkologische Praxen kombinieren Kassenleistungen (EBM) mit einem hohen Privatleistungsanteil (Mutterschaftsvorsorge, IGeL, ästhetische Gynäkologie) und unterscheiden sich damit deutlich von reinen Kassenarztpraxen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Goodwill einer gynäkologischen Praxis liegt typischerweise zwischen dem 0,5- und 1,2-Fachen des Jahresnettoumsatzes
- Ultraschallgeräte, Kolposkopie und gynäkologische OP-Ausstattung bestimmen den Substanzwert
- Ein hoher Privatleistungsanteil (IGeL, Wahlleistungen) erhöht den Praxiswert überproportional
Praxisbewertung speziell für Gynäkologen
Die Praxisbewertung einer Frauenarztpraxis orientiert sich am modifizierten Ertragswertverfahren: Der nachhaltige Jahresumsatz wird mit einem fachspezifischen Multiplikator bewertet, der je nach Privatanteil, Lage und Patientenstamm zwischen 0,5 und 1,2 liegt. Bei einem Umsatz von 600.000 Euro ergibt sich ein Goodwill von 300.000 bis 720.000 Euro. Praxen mit hohem IGeL-Anteil (z. B. 3D/4D-Ultraschall in der Schwangerschaft, Beckenboden-Training, Anti-Aging-Gynäkologie) werden höher bewertet, da diese Leistungen oft preis- und margenstärker sind als Kassenleistungen.
Der Substanzwert umfasst gynäkologische Diagnostikgeräte: Ein modernes 2D/3D-Ultraschallsystem kostet 30.000 bis 80.000 Euro, ein Kolposkop 15.000 bis 40.000 Euro. Praxen mit ambulantem OP für kleinere Eingriffe (Hysteroskopie, Abrasio, Biopsien) haben einen deutlich höheren Substanzwert. Beim Kauf einer gynäkologischen Praxis sollten Interessenten die Geräte von einem unabhängigen Techniker auf ihren tatsächlichen Zustand und ihre Lebenserwartung prüfen lassen.
Worauf Gynäkologen besonders achten sollten
Bei der Praxisbewertung ist besonders zu prüfen, ob der Patientenstamm an den bisherigen Inhaber personengebunden ist oder ob eine Übertragung realistisch erscheint. Gynäkologinnen, die ihre Praxis von einer anderen Gynäkologin übernehmen, profitieren oft von einer besseren Patientenakzeptanz als bei einem Inhaberwechsel auf einen männlichen Arzt. Ärzteversichert empfiehlt, für die Kaufpreisverhandlung einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen und alle Annahmen zur Umsatzprognose kritisch zu hinterfragen.
Typische Fehler bei Gynäkologen
Ein häufiger Fehler ist die Überbewertung des IGeL-Anteils ohne Berücksichtigung des Aufwands: Hochwertige IGeL-Leistungen (z. B. 3D-Ultraschall) erfordern teure Geräte und geschultes Personal, was die Marge reduziert. Außerdem wird der Investitionsstau bei veralteter Geräteausstattung nicht ausreichend als wertmindernder Faktor in die Bewertung einbezogen.
Fazit
Eine sachgerechte Praxisbewertung schafft die Voraussetzung für eine faire Preisfindung und eine erfolgreiche Übergabe gynäkologischer Praxen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Praxisbewertung
- KBV – Praxisübergabe Gynäkologie
- GDV – Berufshaftpflicht Gynäkologie
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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