Die Bewertung einer HNO-Praxis ist ein wichtiger Schritt bei der Praxisübergabe oder Praxisübernahme. Spezifische Faktoren wie die Hörgeräte-Versorgung, ein eigener OP-Raum für ambulante Eingriffe und der Privatpatienten-Anteil beeinflussen den Praxiswert erheblich. Eine sorgfältige Analyse ist für beide Seiten essenziell.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Goodwill einer HNO-Praxis liegt typischerweise zwischen 0,5 und 1,0 des Jahresnettoumsatzes
  • Ein integrierter ambulanter OP erhöht den Substanzwert und den Ertragswert erheblich
  • Einnahmen aus der Hörgeräteversorgung (Zuzahlungsbeträge) sind bei der Bewertung separat zu betrachten

Praxisbewertung speziell für HNO-Ärzte

HNO-Praxen weisen je nach Schwerpunkt sehr unterschiedliche Umsatzstrukturen auf: Eine Praxis mit starkem Hörgeräte-Beratungsgeschäft erzielt Zusatzumsätze aus den Zuzahlungen der Patienten, die über die KV-Pauschalen hinausgehen. Diese Einnahmen sind personengebunden und müssen bei der Praxisbewertung daraufhin analysiert werden, ob ein Nachfolger das gleiche Vertrauensverhältnis und Know-how in der Hörgeräteversorgung mitbringt.

Eine HNO-Praxis mit ambulantem OP hat einen deutlich höheren Substanzwert als eine reine Sprechstundenpraxis: Die Ausstattung eines ambulanten OP-Saals (Operationsmikroskop, Endoskopie-System, Narkosegerät) kostet neu 100.000 bis 250.000 Euro. Diese Geräte werden nach einer Abschreibungstabelle mit ihrer Restnutzungsdauer bewertet. Der Ertragswert steigt durch das OP-Programm ebenfalls, da ambulante Operationen (Tonsillektomie, Septumplastik) deutlich höher vergütet werden als konservative Behandlungen.

Worauf HNO-Ärzte besonders achten sollten

HNO-Ärzte sollten bei der Praxisbewertung sicherstellen, dass alle Einnahmequellen vollständig dokumentiert sind, einschließlich Privateinnahmen aus IGeLn, GOÄ-Liquidationen und Zuzahlungseinnahmen aus der Hörgeräteversorgung. Ärzteversichert empfiehlt, für die Praxisbewertung und den Kaufvertragsabschluss einen auf Medizinrecht und Bewertungsfragen spezialisierten Berater hinzuzuziehen.

Typische Fehler bei HNO-Ärzten

Ein häufiger Fehler ist die Überbewertung des Patientenstamms, der bei einem Inhaberwechsel nicht vollständig erhalten bleibt, insbesondere bei langjährig etablierten Praxen mit persönlich gebundenen Patientenbeziehungen. Außerdem wird der Investitionsstau bei veralteter Geräteausstattung nicht ausreichend als wertmindernder Faktor berücksichtigt.

Fazit

Eine realistische Praxisbewertung auf Basis aller Einnahmequellen und eines realistischen Substanzwerts schafft die Grundlage für eine erfolgreiche Praxisübergabe im HNO-Bereich. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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