Die Praxisbewertung ist für Internisten eine der komplexesten Aufgaben bei Praxisabgabe oder Teilhaberaufnahme, da internistische Praxen ein sehr breites Leistungsspektrum von der allgemeinen Inneren Medizin bis hin zu hochspezialisierten Schwerpunktbereichen (Kardiologie, Gastroenterologie, Diabetologie) abdecken können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der modifizierte Ertragswert ist die anerkannte Bewertungsmethode für Arztpraxen; bei internistischen Praxen mit apparativer Ausstattung (Echokardiografie, Endoskopie) spielen auch Substanzwertüberlegungen eine Rolle.
  • Schwerpunktpraxen (z. B. kardiologische oder gastroenterologische Internisten) erzielen in der Regel deutlich höhere Verkehrswertzahlen als allgemeininternistische Praxen ohne Spezialisierung.
  • Patientenstamm, Zuweisernetzwerk und Kassenarztsitz sind die drei wesentlichen immateriellen Wertfaktoren einer internistischen Praxis.

Praxisbewertung speziell für Internisten

Internistische Praxen variieren erheblich in ihrem Wert, abhängig von der Spezialisierung und dem Leistungsportfolio. Eine allgemeininternistische Landarztpraxis mit 800 Quartalsscheinen und einem Jahresumsatz von 400.000 Euro hat eine andere Wertdimension als eine kardiologische Schwerpunktpraxis mit Herzkatheterlabor und einem Jahresumsatz von 1,5 Millionen Euro. Für die Bewertung wird der Jahresreingewinn der letzten drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt; der Kapitalisierungsfaktor liegt je nach Praxistyp zwischen 1,0 und 2,5. Eine gut positionierte internistische Schwerpunktpraxis erzielt damit Verkehrswertzahlen zwischen 300.000 und 900.000 Euro für den immateriellen Praxiswert.

Der materielle Wert der Praxis umfasst Geräte (Ultraschall, EKG, Spirometrie, ggf. Endoskopie), Mobiliar und sonstige Ausstattung zu Zeitwerten. In der Inneren Medizin kann der apparative Anteil erheblich sein: Ein neues Farbduplex-Ultraschallgerät hat einen Neuwert von 50.000 bis 80.000 Euro und einen Zeitwert nach fünf Jahren von etwa 20.000 bis 30.000 Euro. Bei der Bewertung ist darauf zu achten, dass Geräte, die kurz vor dem Ende ihrer Nutzungsdauer stehen, keinen wesentlichen Beitrag zum Substanzwert leisten sollten.

Worauf Internisten besonders achten sollten

Bei der Praxisübergabe an einen Nachfolger ist die Übertragbarkeit des Zuweisernetzwerks ein kritischer Faktor. Wenn 30 Prozent des Praxisumsatzes aus Zuweisungen von drei oder vier Hausärzten stammen, die eine persönliche Beziehung zum abgebenden Arzt haben, ist dieses Netzwerk schwer übertragbar. Ärzteversichert empfiehlt, mindestens zwei Jahre vor der Abgabe damit zu beginnen, den Nachfolger aktiv in das Zuweisernetzwerk einzuführen. Auf der Versicherungsseite sollte die Berufshaftpflichtversicherung auch nach der Praxisabgabe für einen Nachhaftungszeitraum von mindestens fünf Jahren aufrechterhalten werden.

Typische Fehler bei Internisten

Ein häufiger Fehler ist die Überbewertung von Spezialgeräten, die kurz vor dem technischen Ende ihrer Nutzungsdauer stehen. Ein zehn Jahre altes Endoskopiegerät hat im Praxisalltag noch einen gewissen Nutzwert, aber für einen Nachfolger stellt es eine baldige Reinvestitionsnotwendigkeit dar und senkt den tatsächlichen Kaufpreis. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Auseinandersetzung mit der Nachfolger-DNA: Ein allgemeininternistisch ausgerichteter Nachfolger kann den Wert einer hochspezialisierten Schwerpunktpraxis nicht realisieren; hier passen Angebot und Nachfrage strukturell nicht zusammen.

Fazit

Internisten sollten die Praxisbewertung frühzeitig, fachkundig und mit klarem Blick auf Spezialisierung, Patientenstamm und Gerätesubstanz durchführen lassen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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