Die Bewertung einer kardiologischen Praxis ist deutlich komplexer als bei einer Allgemeinpraxis, da die spezialisierte Diagnostik-Infrastruktur, der Privatanteil und die Einnahmen aus herzchirurgischen Kooperationsverträgen besondere Bewertungsfaktoren darstellen. Eine realistische Praxisbewertung ist sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer essenziell.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Goodwill einer kardiologischen Praxis liegt je nach Umsatz und Patientenstamm zwischen dem 0,5- und 1,5-Fachen des Jahresnettoumsatzes
- Teure Diagnostikgeräte (Echokardiographie, Ergometrie, Langzeit-EKG) fließen als Substanzwert in die Bewertung ein
- Der Privatpatienten- und Privatleistungsanteil erhöht den Praxiswert überproportional
Praxisbewertung speziell für Kardiologen
Die Bewertung einer kardiologischen Praxis erfolgt üblicherweise nach dem modifizierten Ertragswertverfahren der Bundesärztekammer oder nach dem AWL-Verfahren (Arztpraxis-Wertermittlungs-Leitlinien). Dabei wird der nachhaltige Jahresumsatz mit einem fachspezifischen Multiplikator bewertet: Für Kardiologen liegt dieser je nach Umsatzniveau, Standort und Privatanteil typischerweise zwischen 0,6 und 1,4. Bei einem Jahresnettoumsatz von 800.000 Euro ergibt sich damit ein Goodwill von 480.000 bis 1.120.000 Euro.
Zum Substanzwert zählen kardiologische Spezialgeräte: Ein digitales Echokardiographiegerät hat einen Neuwert von 40.000 bis 120.000 Euro, ein Spiroergometrie-System kostet 20.000 bis 60.000 Euro. Diese Geräte werden nach einer Abschreibungstabelle bewertet. Der Privatpatienten- und Privatleistungsanteil (z. B. IGeL-Herzuntersuchungen, GOÄ-Liquidationen bei stationären Mitbehandlungen) wirkt sich erheblich auf den Ertragswert aus, da er die Margenstruktur der Praxis verbessert.
Worauf Kardiologen besonders achten sollten
Kardiologen sollten bei der Praxisbewertung sicherstellen, dass alle Umsatzquellen vollständig dokumentiert sind, also auch KV-Honorare, Privateinnahmen und Einnahmen aus Selektivverträgen. Ärzteversichert empfiehlt, für den Verkauf oder Kauf einer kardiologischen Praxis einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen, da der emotionale Wert des abgebenden Arztes und der rationale Marktpreis häufig erheblich auseinanderfallen.
Typische Fehler bei Kardiologen
Ein häufiger Fehler ist die Bewertung veralteter Diagnostikgeräte zu einem zu hohen Restwert, was die Kaufpreiserwartungen des Verkäufers unrealistisch macht. Außerdem werden Einnahmen aus privaten Gutachtertätigkeiten fälschlicherweise in den nachhaltigen Praxisumsatz eingerechnet, obwohl sie personengebunden und nicht übertragbar sind.
Fazit
Eine sorgfältige, fachgerechte Praxisbewertung schützt beide Seiten und bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Praxisübergabe. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Praxisbewertung
- KBV – Praxisübergabe
- BÄK – Arztpraxis-Wertermittlung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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