Notfallmediziner, die eine eigene Praxis in ihrer Träger-Fachrichtung betreiben, stehen bei der Praxisbewertung vor besonderen Fragen: Da die Notfallmedizin-Zusatzbezeichnung keinen eigenständigen Kassensitz begründet, wird die Praxis nach der jeweiligen Träger-Fachrichtung bewertet; der notfallmedizinische Anteil beeinflusst den Wert indirekt.
Das Wichtigste in Kürze
- Praxen von Notfallmedizinern werden nach der Träger-Fachrichtung (Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Chirurgie) bewertet; die Notfallmedizin-Zusatzbezeichnung kann den Wert leicht erhöhen, begründet aber keinen eigenen Bewertungsmaßstab.
- Bereitschaftsdienst-Einnahmen aus der KV-Teilnahme erhöhen den Praxisumsatz und damit den Goodwill; sie müssen im Businessplan als stabiler Erlösstrom ausgewiesen werden.
- Die Ausstattung mit Notfallequipment (Defibrillator, Notfallkoffer, Infusionssystem) hat einen eigenen Sachwert, der bei der Bewertung berücksichtigt werden sollte.
Praxisbewertung speziell für Notfallmediziner
Die Bewertung einer hausärztlichen Praxis, die von einem Notfallmediziner geführt wird, folgt der KBV-Bewertungsmethodik: Ideeller Wert (Umsatzmultiplikator 0,2 bis 0,6 × Jahresumsatz) plus Substanzwert (Ausstattung, Geräte). Was den Wert einer Notfallmediziner-Praxis von anderen Hausarztpraxen unterscheidet, ist der Bereitschaftsdienst-Umsatzanteil und das notfallmedizinische Equipment.
Der Bereitschaftsdienst der KV bringt pro Stunde 20 bis 45 EUR; wer jährlich 300 bis 400 Stunden Bereitschaftsdienst leistet, generiert 6.000 bis 18.000 EUR Zusatzeinkommen, das in den Jahresumsatz eingeht und damit den Praxiswert erhöht. Beim Praxiskauf muss der Käufer prüfen, ob er selbst die notfallmedizinische Qualifikation hat und den Bereitschaftsdienst fortführen kann.
Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten
Die Notfallausstattung der Praxis hat beim Verkauf einen Sachwert: Ein Defibrillator (AED oder halb-automatisch) kostet neu 1.500 bis 8.000 EUR; ein vollständiger Notfallkoffer mit Medikamenten und Intubationsset 3.000 bis 6.000 EUR. Diese Ausstattung muss im Verkaufskatalog separat aufgeführt und mit dem Käufer detailliert abgestimmt werden. Ärzteversichert empfiehlt, das Inventar mit Anschaffungswert und Baujahr vollständig zu dokumentieren, bevor Kaufpreisverhandlungen beginnen.
Die Nachhaftungsdeckung ist für Notfallmediziner besonders relevant: Notfallversorgungen in der Praxis (Reanimationen, Intubationen) können im Nachhinein zu Haftpflichtansprüchen führen, auch wenn die Praxis längst übergeben wurde.
Typische Fehler bei Notfallmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Differenzierung von Bereitschaftsdienst und Praxisumsatz beim Käufer: Wenn der Käufer keine Notarzt-Zusatzbezeichnung hat, kann er den Bereitschaftsdienst nicht fortführen; die entsprechenden Umsätze fallen weg und der Praxiswert sinkt tatsächlich. Ein zweiter Fehler betrifft die Bewertung veralteter Notfallausstattung zu Neupreisen: Geräte, die älter als 5 Jahre sind, verlieren erheblich an Zeitwert; wer pauschal Neupreise ansetzt, überschätzt den Substanzwert.
Fazit
Die Praxisbewertung für Notfallmediziner erfordert eine differenzierte Analyse der Einnahmequellen und eine realistische Bewertung der notfallmedizinischen Zusatzausstattung. Wer diese Grundlagen beherrscht, erzielt einen fairen Praxiswert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisbewertung und Nachfolge
- Bundesärztekammer – Notfallmedizin
- GDV – Nachhaftungsversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →