Die Praxisbewertung einer nuklearmedizinischen Praxis ist eine komplexe Aufgabe, die die besonderen wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen dieser Fachrichtung berücksichtigen muss. Hochwertige Geräte, strahlenschutzrechtliche Genehmigungen und ein spezialisierter Patientenstamm prägen den Praxiswert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Goodwill einer nuklearmedizinischen Praxis liegt typischerweise zwischen 0,5 und 1,5 Jahresumsätzen.
  • Technische Geräte wie PET-CT oder Gamma-Kamera fließen mit ihrem Zeitwert in die Praxisbewertung ein.
  • Strahlenschutzgenehmigungen und Kassensitze sind bei der Bewertung eigenständige Wertkomponenten.

Praxisbewertung speziell für Nuklearmediziner

Nuklearmedizinische Praxen sind ausgesprochen kapitalintensiv: Eine PET-CT-Einheit kostet neu 1,5 bis 2,5 Millionen Euro; Gamma-Kamera-Systeme für SPECT-Untersuchungen 300.000 bis 600.000 Euro. Der Zeitwert dieser Geräte nach 5 bis 8 Jahren Nutzung liegt noch bei 30 bis 60 Prozent des Neupreises, was einen erheblichen Substanzwert ergibt. Die Praxisbewertung muss diesen Substanzwert sorgfältig von der immaterielle Goodwillkomponente trennen.

Das modifizierte Ertragswertverfahren nach den Empfehlungen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank ist in der Praxis das gängigste Bewertungsverfahren für Arztpraxen. Dabei wird der nachhaltige Jahresgewinn (bereinigtes EBIT) mit einem Faktor von 2 bis 4 multipliziert, je nach Fachrichtung, Standort und Patientenstamm. In der Nuklearmedizin, die von Überweisungspartnern abhängig ist, spielt die Qualität der Zuweiserbeziehungen eine besondere Rolle.

Worauf Nuklearmediziner besonders achten sollten

Ein besonderes Element der Praxisbewertung in der Nuklearmedizin ist die Übertragbarkeit der Strahlenschutzgenehmigung und der behördlichen Erlaubnisse. Diese Genehmigungen sind an die Person des Praxisinhabers geknüpft und können nicht einfach auf einen Nachfolger übertragen werden. Ärzteversichert empfiehht, bei Praxisabgabe frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt und Steuerberater einzuschalten, da die korrekte Bewertung erhebliche steuerliche Konsequenzen hat.

Typische Fehler bei Nuklearmedizinern

Ein häufiger Fehler ist das Ansetzen eines überhöhten Goodwills, der die tatsächliche Überweisungsabhängigkeit außer Acht lässt. Wer 80 Prozent seines Umsatzes durch einen einzigen Zuweiser erzielt, hat ein erhöhtes Konzentrationsrisiko, das den Goodwill mindern muss. Ein weiterer Fehler ist das Vergessen von Rückstellungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle bei der Bewertung, was die Praxis gegenüber dem Käufer schlechter dastehen lässt.

Fazit

Die Praxisbewertung einer nuklearmedizinischen Praxis erfordert Fachkenntnis über Gerätewerte, Zulassungsrecht und betriebswirtschaftliche Bewertungsverfahren und sollte stets durch Experten vorgenommen werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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