Die Bewertung einer onkologischen Praxis stellt besondere Anforderungen, weil Leistungsspektrum, Geräteinvestitionen und Kassenärztliche Zulassungsstruktur eng miteinander verknüpft sind. Eine realistische Praxisbewertung ist Grundlage für Verkauf, Nachfolgeplanung oder die Aufnahme neuer Gesellschafter. Onkologen sollten die methodischen und steuerlichen Grundlagen kennen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Onkologische Praxen werden vorwiegend nach dem modifizierten Ertragswertverfahren bewertet, das Umsatz, Gewinn und Substanzwert berücksichtigt.
  • Besonderheiten wie KV-Zulassungen für onkologische Schwerpunktpraxen und Zytostatika-Herstellung erhöhen den Praxiswert erheblich.
  • Eine professionelle Praxisbewertung durch einen spezialisierten Gutachter kostet 2.000 bis 6.000 Euro und ist investitionslohnend.

Praxisbewertung speziell für Onkologen

Onkologische Schwerpunktpraxen erzielen häufig überdurchschnittliche Umsätze, da die Abrechnung von Chemotherapeutika, Biologika und unterstützenden Therapien nach EBM und GOÄ besonders ertragreich ist. Bei der Bewertung spielen neben dem Jahresumsatz (typischerweise 1,5 bis 4 Millionen Euro bei spezialisierten onkologischen Praxen) auch der Patientenstamm, bestehende Überweisernetzwerke und Sonderverträge mit Krankenkassen eine zentrale Rolle. Ein wichtiger Wertfaktor ist zudem die Genehmigung zur Zytostatika-Herstellung nach § 35 der Apothekenbetriebsordnung, die nicht einfach übertragbar ist.

Das modifizierte Ertragswertverfahren der Bundesärztekammer gewichtet den nachhaltigen Jahresgewinn mit einem Multiplikator zwischen 0,5 und 1,5, abhängig von Lage, Patientenstruktur und Abhängigkeit vom Praxisinhaber. Bei onkologischen Praxen ist besonders zu beachten, dass ein hoher Anteil spezifischer Überweiserbeziehungen den Wert mindern kann, wenn diese nicht auf Nachfolger übertragbar sind.

Worauf Onkologen besonders achten sollten

Onkologen, die ihre Praxis verkaufen oder eine Nachfolge planen, sollten frühzeitig einen auf Arztpraxen spezialisierten Steuerberater sowie Ärzteversichert einbinden, um neben dem Kaufpreis auch die versicherungstechnische Übergabe zu regeln. Die Berufshaftpflichtversicherung des Praxisverkäufers muss eine Nachhaftungsklausel für zurückliegende Behandlungen enthalten. Für den Käufer ist vor dem Kauf die Prüfung aller bestehenden Versorgungsverträge und Zulassungen essenziell.

Typische Fehler bei Onkologen

Häufig wird der immaterielle Wert (Patientenstamm, Reputation) überschätzt, während technische Risiken wie veraltete Infusionstechnik oder auslaufende Mietverträge unterschätzt werden. Außerdem versäumen viele Praxisinhaber, die steuerlichen Auswirkungen einer Praxisveräußerung (Aufgabegewinn, Veräußerungsfreibetrag nach § 16 EStG) frühzeitig zu kalkulieren.

Fazit

Eine fundierte Praxisbewertung schützt Onkologen vor Verlusten beim Praxisverkauf und schafft die Grundlage für eine faire Nachfolge. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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