Orthopädische Praxen gehören zu den wirtschaftlich attraktivsten ambulanten Fachpraxen: Die Kombination aus hohem Privatanteil durch Sportmedizin, IGeL-Leistungen und Zuzahlungsleistungen sowie die steigende Nachfrage durch die alternde Bevölkerung sorgen für solide Umsatzkennzahlen. Die Bewertung einer orthopädischen Praxis beim Verkauf oder der Übergabe erfordert daher eine differenzierte Herangehensweise.
Das Wichtigste in Kürze
- Bewertungsfaktor Orthopädie: Orthopädische Praxen werden häufig mit dem 0,9- bis 1,4-fachen des Nettoumsatzes bewertet; Praxen mit hohem Privatanteil und Zusatzausstattung (Sonographie, Stoßwellentherapie) erreichen den oberen Bereich.
- Gerätewert als Substanzkomponente: Orthopädische Praxen haben often erhebliche Gerätesubstanz: Arthro-Pumpen, Sonographie, Stoßwellentherapie, Laufband-Analyse; eine professionelle Gerätebewertung ist Teil der Praxisbewertung.
- Sportmedizin-Zusatz steigert Goodwill: Praxen mit Sportmedizin-Zusatzbezeichnung und Sportverbands-Kooperationen erzielen höhere Kaufpreise, weil der Patientenstamm jünger und cashflow-stärker ist.
Praxisbewertung speziell für Orthopäden
Die Praxisbewertung in der Orthopädie unterscheidet sich von anderen Fachrichtungen durch die Relevanz des operativen Umfelds: Viele Orthopäden kooperieren mit Belegkrankenhäusern oder führen selbst ambulante Operationen durch; diese Kooperationsverträge und Belegarztstatus-Erlaubnisse sind beim Praxisverkauf zu prüfen, da sie nicht automatisch auf den Käufer übergehen.
Methodisch wird der Praxiswert nach der modifizierten Ertragswertmethode berechnet, die für freiberufliche Praxen in Deutschland Standard ist. Der durchschnittliche Jahresgewinn der letzten drei Jahre bildet die Berechnungsgrundlage; von diesem Gewinn wird ein kalkulatorischer Unternehmerlohn (für den ärztlichen Inhaber) von 100.000 bis 150.000 EUR jährlich abgezogen, und das Residuum wird mit einem Faktor von 1,0 bis 1,8 multipliziert. Für eine orthopädische Praxis mit einem durchschnittlichen Jahresgewinn von 200.000 EUR und einem Unternehmerlohn von 130.000 EUR ergibt sich ein Goodwillanteil von 70.000 EUR multipliziert mit dem Faktor, also 63.000 bis 126.000 EUR Goodwill.
Worauf Orthopäden besonders achten sollten
Orthopäden sollten bereits drei bis fünf Jahre vor dem geplanten Praxisverkauf eine aktive Wertsteigerungsstrategie verfolgen: Investitionen in digitale Diagnostikgeräte, Aufbau von Sportverbands-Kooperationen und Stabilisierung der Patientenzahlen erhöhen den Kaufpreis erheblich. Ärzteversichert empfiehlt, parallel zur Praxisbewertung die Nachhaftungs- und Übergangsversicherung zu planen: Haftpflichtansprüche aus der aktiven Praxiszeit können bis zu 10 Jahre nach der Abgabe noch geltend gemacht werden.
Typische Fehler bei Orthopäden
Ein häufiger Fehler ist die Überbewertung von Geräteinvestitionen der letzten zwei Jahre: Hochpreisige Geräte, die kurz vor dem Verkauf angeschafft wurden, sind oft schwer mit dem Kaufpreis zu refinanzieren, weil der Käufer kaum bereit ist, für nahezu neue Geräte das Voll-Investitionsvolumen zu zahlen. Zweiter Fehler: das Fehlen einer vollständigen Praxisakte mit Wartungsnachweisen, Genehmigungen und QM-Dokumentation. Ohne diese Unterlagen ist eine seriöse Praxisbewertung kaum möglich, was den Kaufprozess verzögert. Drittens unterschätzen manche Orthopäden die steuerliche Gestaltung beim Verkauf; der richtige Zeitpunkt und die richtige Rechtsform können die Steuerlast auf den Veräußerungsgewinn erheblich beeinflussen.
Fazit
Die Praxisbewertung einer orthopädischen Praxis erfordert eine differenzierte Analyse von Goodwill, Substanzwert und spezifischen Qualitätsfaktoren; eine mehrjährige Vorbereitungsphase ist der Schlüssel zum optimalen Verkaufspreis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisbewertung und Nachfolge
- Bundesfinanzministerium – Veräußerungsgewinn Praxis
- GDV – Nachhaftungsversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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