Die Bewertung eines pathologischen Labors oder einer pathologischen Gemeinschaftspraxis stellt besondere Anforderungen an Gutachter und Kaufinteressenten. Pathologen arbeiten häufig im Einsendergeschäft: Ihre Umsätze hängen stark von festen Einsender-Kooperationen ab, die nicht automatisch auf einen Nachfolger übergehen. Diese Besonderheit beeinflusst die Praxisbewertung erheblich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Goodwill eines pathologischen Labors hängt maßgeblich von der Stabilität der Einsender-Kooperationen ab
  • Pathologen-Praxen haben aufgrund des Labor-Charakters einen hohen Substanzwert (Geräte, IT, Verbrauchsmaterial-Lager)
  • Der Kaufpreismultiplikator liegt für pathologische Praxen typischerweise zwischen 0,4 und 0,8 des Jahresumsatzes

Praxisbewertung speziell für Pathologen

Die Besonderheit der Praxisbewertung in der Pathologie liegt in der hohen Abhängigkeit von Einsendern (Chirurgen, Gynäkologen, Gastroenterologen), die regelmäßig histologische Einsendungen liefern. Sind diese Kooperationen vertraglich nicht abgesichert, kann ein neuer Praxisinhaber nicht sicher sein, dass die Einsender auch nach dem Inhaberwechsel treu bleiben. Gutachter bewerten dieses Risiko durch einen Risikoabschlag auf den Goodwill von 10 bis 30 %.

Der Substanzwert pathologischer Praxen ist in der Regel hoch: Histologie-Automaten, Mikrotome, Kryostate, Immunhistochemie-Systeme und leistungsstarke Bildauswertungs-IT können zusammen einen Wert von 300.000 bis 800.000 Euro erreichen. Eine realistische Abschreibungstabelle muss die tatsächliche Nutzungsdauer und den technischen Stand der Geräte berücksichtigen. Bei pathologischen Gemeinschaftspraxen mit mehreren Gesellschaftern ist zudem die Anteilsbewertung nach der Kapitalanteilsmethode vorzunehmen.

Worauf Pathologen besonders achten sollten

Pathologen sollten vor dem Praxisverkauf die Einsender-Kooperationen vertraglich so absichern, dass ein Nachfolger eine realistische Chance hat, das Einsendervolumen zu halten. Ärzteversichert empfiehlt, den Unternehmenskaufvertrag von einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt ausarbeiten zu lassen und eine Gewährleistungsklausel für das Fortbestehen der Einsender-Beziehungen in die Vertragsgestaltung einzubeziehen.

Typische Fehler bei Pathologen

Ein häufiger Fehler ist die Überschätzung des Goodwills, weil die personengebundenen Einsender-Beziehungen als übertragbar angesehen werden, obwohl dies in der Praxis nicht immer der Fall ist. Außerdem wird der Investitionsstau bei veralteter Labortechnik nicht ausreichend in der Bewertung berücksichtigt.

Fazit

Die Praxisbewertung in der Pathologie erfordert Spezialkenntnisse und eine sorgfältige Analyse der Einsenderstruktur. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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