Die Bewertung einer radiologischen Praxis ist deutlich komplexer als die einer hausärztlichen Praxis. Der Gerätepark aus MRT, CT und Röntgeneinheiten stellt einen erheblichen Substanzwert dar, der separat bewertet werden muss. Gleichzeitig ist die Ertragskraft stark von Gerätezustand, Zulassungen und Zuweisernetzwerk abhängig.
Das Wichtigste in Kürze
- Substanzwert und Ertragswert getrennt berechnen: Radiologische Praxen haben einen hohen Substanzwert durch Geräte; ein MRT-Gerät mit 5 Jahren Restlaufzeit hat einen Zeitwert von 400.000 bis 800.000 EUR.
- Gerätealter bestimmt den Abschlag: Ein MRT-Gerät, das älter als 10 Jahre ist, benötigt bald Ersatz; der Käufer muss Investitionsrücklagen einkalkulieren und den Kaufpreis entsprechend reduzieren.
- Zuweiserstabilität als Risikofaktor: Wenn das Zuweisernetzwerk stark auf persönlichen Beziehungen des Verkäufers beruht, ist ein Abschlag auf den ideellen Wert (Goodwill) von 20 bis 40 Prozent gerechtfertigt.
Praxisbewertung speziell für Radiologen
Eine radiologische Praxis mit einem MRT-Gerät, einem CT und zwei Röntgeneinheiten in einer mittelgroßen Stadt erzielt typischerweise einen Jahresgewinn von 200.000 bis 400.000 EUR. Der ideelle Praxiswert nach Ertragswertmethode liegt beim 1- bis 1,5-fachen des Jahresgewinns, also 200.000 bis 600.000 EUR. Hinzu kommt der materielle Praxiswert: Das Geräteinventar kann je nach Alter und Zustand 500.000 bis 2.000.000 EUR ausmachen.
Die Gesamtbewertung einer gut ausgestatteten radiologischen Praxis liegt daher oft zwischen 700.000 und 2.500.000 EUR. Dieser Wert ist für Einzelerwerber ohne externe Finanzierung kaum darstellbar; häufig sind radiologische Praxisübernahmen Gegenstand von Investorenmodellen oder BAG-Strukturen mit mehreren Ärzten.
Für die Gerätebewertung ist ein unabhängiges Gutachten durch einen zertifizierten Medizintechnik-Sachverständigen unverzichtbar. Der Sachverständige prüft Restlaufzeit, Wartungshistorie, aktuelle Softwareversion und Anbieterstatus (Hersteller noch aktiv?). Geräte ohne aktuellen Hersteller-Support haben erheblich niedrigere Marktpreise.
Worauf Radiologen besonders achten sollten
Radiologen, die ihre Praxis verkaufen, sollten die Bewertungsgrundlagen frühzeitig vorbereiten: Eine vollständige Wartungsdokumentation, Gerätepässe und aktuelle Leasingverträge erhöhen den dokumentierten Wert der Geräteausstattung. Käufer, die keine lückenlose Dokumentation vorfinden, rechnen Risikoabschläge ein.
Ärzteversichert empfiehlt Radiologen, bei der Praxisabgabe auch die Betriebsunterbrechungsversicherung zu prüfen. Wenn im Übergangszeitraum ein Gerät ausfällt oder eine Genehmigung temporär entzogen wird, kann die Praxis erhebliche Umsatzausfälle erleiden; eine BU-Versicherung für den Praxisbetrieb sichert dieses Risiko ab.
Typische Fehler bei Radiologen
Ein häufiger Fehler ist das Ignorieren von Leasingrestlaufzeiten bei Geräten. Wenn ein MRT-Gerät noch 4 Jahre Leasinglaufzeit mit monatlich 8.000 EUR hat, übernimmt der Käufer eine erhebliche Verbindlichkeit; dieser Wert muss vom Kaufpreis abgezogen oder separat verhandelt werden.
Ein weiterer Fehler ist die fehlende Prüfung der Kassenzulassung. In einigen Regionen ist die radiologische Zulassung eng begrenzt; wenn die Zulassung an den Verkäufer gebunden ist und nicht übertragen werden kann, verliert die Praxis ihren Kassenanteil und damit einen Großteil ihres Werts.
Fazit
Die Bewertung einer radiologischen Praxis ist ein komplexer Prozess, der medizintechnisches und betriebswirtschaftliches Fachwissen erfordert. Eine professionelle Bewertung schützt Käufer und Verkäufer vor Fehlentscheidungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisbewertung und Nachfolge
- Bundesärztekammer – Praxiswertermittlung
- Institut für Freie Berufe – Praxisbewertung Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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