Rechtsmediziner arbeiten fast ausschließlich in universitären oder staatlichen Instituten; eine klassische "Praxis" im niedergelassenen Sinne gibt es in der Rechtsmedizin kaum. Dennoch gibt es bewertungsrelevante Konstellationen, etwa bei forensischen Gutachterbüros, die bewertet und übergeben werden können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Forensische Gutachterbüros von Rechtsmediznern werden nach dem modifizierten Ertragswertverfahren bewertet; der Kapitalisierungsfaktor liegt aufgrund der hohen Personengebundenheit des Mandantenstamms bei 0,5 bis 1,0.
  • Der Wert eines forensischen Gutachterbüros hängt stark von bestehenden Rahmenverträgen mit Staatsanwaltschaften, Gerichten und Versicherungen ab; diese Verträge sind übertragbar, wenn der Auftraggeber zustimmt.
  • Rechtsmediziner, die ein Gutachterbüro aufgeben, sollten auf die Nachhaftungsdeckung in der Berufshaftpflicht achten: Gutachten können Jahre nach Erstellung haftungsrelevant werden.

Praxisbewertung speziell für Rechtsmediziner

Da die klassische Niederlassung in der Rechtsmedizin die Ausnahme ist, bezieht sich Praxisbewertung hier auf forensische Gutachterbüros, die rechtsmedizinische Sachverständigengutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Versicherungen erstellen. Der Wert eines solchen Büros liegt fast vollständig im immateriellen Bereich: im Ruf des Gutachters, in seiner Zulassung als Sachverständiger bei Gerichten und in den bestehenden Rahmenverträgen mit öffentlichen Auftraggebern.

Ein forensisches Gutachterbüro mit einem Jahresumsatz von 300.000 Euro und einem bereinigten Gewinn von 150.000 Euro wird bei einem Kapitalisierungsfaktor von 0,8 mit 120.000 Euro bewertet. Dieser niedrige Faktor spiegelt das erhebliche Übertragungsrisiko wider: Die Zulassung als gerichtlicher Sachverständiger ist personengebunden und kann nicht einfach auf einen Nachfolger übertragen werden. Ein Käufer müsste die Sachverständigenzulassung selbst beantragen, was einen Abschlag gegenüber einer Praxis mit übertragbarer KV-Zulassung rechtfertigt.

Worauf Rechtsmediziner besonders achten sollten

Die Berufshaftpflicht eines Rechtsmedizinerkollegen, der ein Gutachterbüro aufgibt, muss mit einer ausreichenden Nachmeldefrist (Nachhaftungsdeckung) weitergeführt werden. Gutachten in Strafverfahren können zehn Jahre nach ihrer Erstellung noch zu Schadensersatzforderungen führen, wenn ein Verurteilter nachträglich freigesprochen wird. Ärzteversichert empfiehlt, die Nachhaftungsdeckung für mindestens zehn Jahre nach Betriebsaufgabe aufrechtzuerhalten und die jährlichen Kosten dafür bereits bei der Verkaufspreisverhandlung als Abzugsposten zu berücksichtigen.

Typische Fehler bei Rechtsmediznern

Ein häufiger Fehler ist die Überschätzung des Praxiswerts durch den Inhaber, der seinen Ruf und seine Netzwerke als vollständig übertragbar einstuft. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Auftraggeber bei einem Gutachterwechsel oft neu ausschreiben oder andere Sachverständige beauftragen, was den erwarteten Übernahmewert deutlich mindert. Ein weiterer Fehler ist das Fehlen einer geordneten Aktendokumentation: Gutachtenakten müssen über lange Zeiträume archiviert werden; eine unzureichende Dokumentation erhöht das Haftungsrisiko für den ausscheidenden Gutachter erheblich.

Fazit

Die Bewertung forensischer Gutachterbüros von Rechtsmediznern muss die eingeschränkte Übertragbarkeit der persönlichen Sachverständigenqualifikation realistisch einpreisen und eine langfristige Nachhaftungsdeckung vorsehen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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