Die Bewertung einer sportmedizinischen Praxis erfordert eine sorgfältige Unterscheidung zwischen dem stabilen GKV-Grundumsatz und dem Selbstzahleranteil aus Leistungsdiagnostik, Vereinskooperationen und Tauglichkeitsuntersuchungen. Beide Ertragsquellen haben unterschiedliche Bewertungsmultiplikatoren und unterschiedliche Nachhaltigkeit nach einem Inhaberwechsel.
Das Wichtigste in Kürze
- Sportmedizinische Praxen mit gemischtem GKV- und Selbstzahleranteil erzielen Kaufpreise zwischen 100.000 und 350.000 EUR, je nach Geräteausstattung und Kooperationsverträgen
- Spiroergometrie-Geräte, Laufbandergometer und Laktatanalysesysteme haben als Substanzwert einen erheblichen Anteil am Gesamtkaufpreis, müssen aber auf technischen Zustand und Kalibrierungsnachweise geprüft werden
- Kooperationsverträge mit Sportvereinen, Fitnessstudios oder Sportverbänden erhöhen den Ertragswert, sind aber nur bedingt auf den Nachfolger übertragbar und müssen vertraglich gesichert werden
Praxisbewertung speziell für Sportmediziner
Das modifizierte Ertragswertverfahren ist die Standardmethode für die Bewertung sportmedizinischer Praxen. Für die Berechnung werden die Nettoüberschüsse der letzten drei Jahre herangezogen und um Einmaleffekte bereinigt. Ein Überschuss von 120.000 EUR jährlich, davon 40.000 EUR aus Selbstzahlerleistungen, ergibt bei einem Multiplikator von 1,5 für GKV-Erträge und 1,0 für IGeL-Erträge einen Goodwill von 80.000 EUR aus GKV-Anteil plus 40.000 EUR aus dem IGeL-Anteil. Zuzüglich des Substanzwerts der Geräte von rund 60.000 bis 100.000 EUR ergibt das einen Gesamtkaufpreis von 180.000 bis 220.000 EUR.
Der Substanzwert der Leistungsdiagnostik-Geräte muss realistisch bewertet werden: Ein Spiroergometer mit fünf Jahren Nutzungsdauer hat in der Regel einen Restwert von 30 bis 50 Prozent des Neupreises, wenn es regelmäßig gewartet und kalibriert wurde. Veraltete Software, fehlende Kalibrierungsnachweise oder anstehende Revisionen reduzieren den Wert erheblich.
Worauf Sportmediziner besonders achten sollten
Sportmediziner, die ihre Praxis bewerten lassen, sollten alle bestehenden Kooperationsverträge offenlegen und deren Übertragbarkeit klären: Ein Exklusivvertrag mit einem Bundesligaverein, der an die Person des Inhabers gebunden ist, verliert nach der Praxisabgabe seinen Wert für den Käufer. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisabgabe eine Übergabephase von mindestens sechs Monaten zu vereinbaren, in der der Nachfolger bei Vereinsuntersuchungen und Leistungstests begleitet, um Vertrauen bei den Vereinspartnern aufzubauen.
Typische Fehler bei Sportmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die Überbewertung von Vereinskooperationen: Wer den gesamten Umsatz aus Vereinsverträgen mit dem vollen GKV-Multiplikator bewertet, ignoriert die Personenbindung dieser Verträge. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Trennung zwischen Praxiseinkommen und Einnahmen aus nebenberuflicher Lehrtätigkeit oder Verbandstätigkeit, die nicht auf den Käufer übergehen.
Fazit
Die Bewertung einer sportmedizinischen Praxis erfordert eine realistische Einschätzung der Übertragbarkeit von Kooperationen und eine sorgfältige Geräteprüfung; der tatsächlich erzielbare Kaufpreis liegt meist zwischen dem reinen GKV-Ertragswert und dem vollen kombinierten Ertragswert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisbewertung: Methoden und Grundlagen
- Bundesärztekammer – Praxisabgabe und Nachfolge
- GDV – Berufshaftpflicht und Praxisausfallversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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