Die Praxisbewertung für unfallchirurgische Praxen ist ein komplexes Thema, das bei Verkauf, Nachfolge oder Aufnahme eines Partners erhebliche finanzielle Konsequenzen hat. Unfallchirurgische Praxen haben spezifische Merkmale, die ihren Wert von anderen Fachrichtungen unterscheiden: hohe Investitionen in OP-Ausstattung, ausgeprägte Überweisernetzwerke und ein deutlicher Einfluss des persönlichen Renommees des Praxisinhabers.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unfallchirurgische Praxen werden in der Regel nach dem modifizierten Ertragswertverfahren der Bundesärztekammer bewertet.
  • Der Goodwill hängt stark von der Bindung der Zuweiser ab; überprüfbare Zuweisungsdaten sind ein wesentlicher Wertfaktor.
  • Der materielle Praxiswert (Inventar, Geräte, IT) wird separat zum immateriellen Anteil berechnet.

Praxisbewertung speziell für Unfallchirurgen

Unfallchirurgische Praxen und Gemeinschaftspraxen erzielen je nach Tätigkeitsschwerpunkt (BG-Arztverfahren, Sportmedizin, ambulantes Operieren) sehr unterschiedliche Umsätze. Praxen mit Ermächtigung als Durchgangsarzt (D-Arzt) haben besondere Wettbewerbsvorteile, da die BG-Abrechnung stabilere Einnahmen garantiert als reine GKV-Tätigkeit. Dieser strukturelle Vorteil spiegelt sich im Praxiswert wider.

Bei der Bewertung nach dem Ertragswertverfahren wird der durchschnittliche Jahresgewinn der letzten drei Jahre zugrunde gelegt, von dem ein kalkulatorischer Unternehmerlohn (ca. 120.000 bis 150.000 Euro für einen Facharzt) abgezogen wird. Der verbleibende "Übergewinn" wird mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert, der üblicherweise zwischen 1,5 und 3,0 liegt. Bei einer unfallchirurgischen Praxis mit 500.000 Euro Jahresgewinn und einem Unternehmerlohn von 140.000 Euro ergibt sich ein Übergewinn von 360.000 Euro; bei einem Faktor von 2,0 entspricht das einem immateriellen Praxiswert von 720.000 Euro.

Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten

Unfallchirurgen sollten bei der Praxisbewertung besonders auf die Dokumentation der Überweisungsstruktur achten. Wenn 80 Prozent der Patienten über persönliche Empfehlung oder feste Klinikkooperationen kommen, ist die Abhängigkeit vom Zuweisernetz hoch und kann den Wert nach Inhaberwechsel gefährden. Ärzteversichert empfiehlt, im Kaufvertrag eine angemessene Einarbeitungsphase des Vorgängers zu vereinbaren, um die Patientenbindung sicherzustellen. Ebenso sollte die Frage der BG-Ermächtigung, die nicht automatisch übertragbar ist, frühzeitig mit der Berufsgenossenschaft geklärt werden.

Typische Fehler bei Unfallchirurgen

Ein verbreiteter Fehler ist die Nichtberücksichtigung notwendiger Nachfolge-Investitionen in der Kaufpreisverhandlung. Wenn die Praxisausstattung in den nächsten zwei Jahren erneuert werden muss (z.B. Arthroskopieturm oder C-Bogen), senkt das den realen Wert erheblich. Ebenso wird der steuerliche Aspekt der Praxisveräußerung häufig unterschätzt: Der Veräußerungsgewinn ist zwar begünstigt besteuert, muss aber im Voraus in die Finanzplanung einbezogen werden.

Fazit

Eine fundierte Praxisbewertung durch einen spezialisierten Gutachter schützt Unfallchirurgen vor Über- oder Unterbewertung und schafft Verhandlungssicherheit. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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