Die Praxisbewertung ist für Zahnärzte bei Verkauf, Nachfolge oder Aufnahme eines Partners ein zentrales Thema. Zahnärztliche Praxen haben spezifische Bewertungsmerkmale, die sie von ärztlichen Praxen unterscheiden: besonders hohe Materialkosten, labortechnische Abhängigkeiten und ein stärker ausgeprägtes Privatpatientengeschäft beeinflussen den Wert erheblich.
Das Wichtigste in Kürze
- Zahnärztliche Praxen werden nach dem modifizierten Ertragswertverfahren der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bewertet.
- Neben dem immateriellen Wert (Patientenstamm, Goodwill) ist der materielle Wert (Behandlungsstühle, Röntgengeräte, Intraoralscanner, CAD/CAM) in Zahnarztpraxen oft besonders hoch.
- Die Privatpatientenquote und der Anteil hochwertiger Prothetik sind entscheidende Werttreiber.
Praxisbewertung speziell für Zahnärzte
Zahnärztliche Praxen weisen im Vergleich zu ärztlichen Praxen einige besondere Bewertungsmerkmale auf. Erstens ist die technische Ausstattung oft erheblich wertiger: Ein moderner DVT-Scanner kostet 50.000 bis 150.000 Euro, ein Intraoralscanner 15.000 bis 40.000 Euro, eine CAD/CAM-Fräseinheit 80.000 bis 200.000 Euro. Diese Geräte fließen als Sachwert in die Praxisbewertung ein und erhöhen den materiellen Anteil.
Zweitens ist die Privatpatientenquote für Zahnarztpraxen ein entscheidender Werttreiber. Eine Praxis mit 40 Prozent Privatpatienten-Anteil erzielt bei gleichem Behandlungsvolumen deutlich höhere Erlöse und damit einen höheren Praxiswert als eine reine Kassenzahnarztpraxis. Für die Bewertung werden in der Regel die Jahresumsätze der letzten 3 Jahre nach Umsatzart (GKV, PKV, Selbstzahler) analysiert.
Worauf Zahnärzte besonders achten sollten
Zahnärzte sollten bei der Praxisbewertung besonders auf die Laborabhängigkeit achten. Wer stark von einem externen Dentallabor abhängt und keine internen CAD/CAM-Kapazitäten hat, ist bei einem Laborwechsel nach Praxisübernahme mit Qualitätsproblemen konfrontiert. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, die steuerlichen Aspekte des Praxisverkaufs frühzeitig zu klären, da der Veräußerungsgewinn für Ärzte über 55 Jahre steuerlich begünstigt werden kann.
Typische Fehler bei Zahnärzten
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Unterscheidung zwischen Praxisumsatz und Praxisgewinn als Bewertungsgrundlage. Der Umsatz sagt wenig über die tatsächliche Rentabilität aus; relevant für die Kaufpreisermittlung ist der nachhaltig erzielbare Gewinn nach Abzug aller Kosten.
Fazit
Eine fundierte Praxisbewertung durch einen auf Zahnarztpraxen spezialisierten Gutachter schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer vor Fehleinschätzungen und schafft eine solide Verhandlungsbasis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundeszahnärztekammer – Praxisbewertungsverfahren
- KZBV – Praxisübergabe und Nachfolge
- Bundesfinanzministerium – Veräußerungsgewinn und Steuerprivileg § 18 EStG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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