Augenärztliche Praxen gehören zu den kapitalintensivsten im ambulanten Bereich. Hochwertige Lasergeräte, OCT-Systeme und Operationsausstattung erfordern einen durchdachten Finanzierungsplan, der Leasingoptionen und Bankkredite sinnvoll kombiniert.
Das Wichtigste in Kürze
- Investitionsbedarf für eine augenärztliche Praxis liegt je nach Ausstattung zwischen 200.000 und über 800.000 Euro.
- Leasing-Modelle für teure Diagnostik- und Therapiegeräte schonen die Liquidität in der Anlaufphase.
- KfW-Förderkredite können die Gesamtfinanzierungskosten deutlich senken.
Praxisfinanzierung speziell für Augenärzte
Die Finanzierung einer augenärztlichen Praxis stellt besondere Anforderungen: Ein OCT-Gerät (optische Kohärenztomographie) kostet zwischen 30.000 und 80.000 Euro, ein Lasergerät für refraktive Chirurgie 200.000 bis 500.000 Euro. Nicht alle Gründer investieren von Beginn an in den vollen Gerätesatz; eine schrittweise Erweiterung der Ausstattung entsprechend wachsendem Patientenvolumen ist wirtschaftlich klüger.
Leasing eignet sich besonders für Geräte mit kürzerer technologischer Halbwertszeit: Bei einer Leasinglaufzeit von 5 Jahren bleibt die Praxis flexibel und kann bei Vertragsende auf neuere Technologie wechseln. Für langlebige Basisausstattungen wie Operationsmikroskope ist ein Bankkredit mit Laufzeit von 10 Jahren oft günstiger. Sonderkredite für Arztpraxen bieten Tilgungsaufschübe und Zinssätze von 3,5 bis 5 Prozent.
Worauf Augenärzte besonders achten sollten
Augenärzte müssen bei der Finanzplanung den Kauf eines Kassensitzes berücksichtigen, sofern die KV-Zulassung über den Erwerb eines bestehenden Sitzes erfolgt. Dieser Kostenpunkt von 50.000 bis 250.000 Euro wird von Standardkrediten für Arztpraxen häufig mit abgedeckt. Ärzteversichert empfiehlt, parallel zur Finanzierung die Geräteversicherung abzuschließen: Ein Schaden an einem 200.000-Euro-Lasergerät ohne Versicherungsschutz kann die gesamte Liquiditätsplanung zerstören.
Typische Fehler bei Augenärzten
Ein häufiger Fehler ist die Unterplanung des laufenden Kapitaldienstes: Wer die monatlichen Kredit- und Leasingraten nicht exakt gegen die erwarteten KV-Erlöse und IGeL-Einnahmen rechnet, gerät schnell in Liquiditätsnot. Auch das Vernachlässigen einer Praxisausfallversicherung ist riskant, da Geräteausfälle oder krankheitsbedingte Praxisschließungen die Einnahmen kurzfristig auf null setzen können.
Fazit
Eine durchdachte Praxisfinanzierung, die Leasing, Bankkredite und Fördermittel kombiniert und durch einen soliden Versicherungsschutz ergänzt wird, ist die Grundlage für eine erfolgreiche augenärztliche Praxis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KfW – Förderprodukte für Freiberufler und Praxen
- KBV – Kassensitz und Finanzierung
- Bundesärztekammer – Praxisfinanzierung und Niederlassung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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