Die Gründung oder Übernahme einer neurologischen Praxis ist mit erheblichem Kapitalbedarf verbunden. Neben Praxiseinrichtung und Personalkosten fallen insbesondere Investitionen in neurophysiologische Messgeräte (EEG, EMG, Doppler-Sonografie) sowie in EDV und Datenschutzinfrastruktur an. Eine solide Finanzierungsplanung ist für Neurologen daher von zentraler Bedeutung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Investitionsbedarf für eine neurophysiologisch vollausgestattete Neurologenpraxis liegt zwischen 120.000 und 350.000 Euro für Geräte, Einrichtung und EDV.
- KfW-Förderkredite (insbesondere ERP-Gründerkredit und KfW-Unternehmerkredit) ermöglichen die Finanzierung mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Die Cashflow-Planung muss die Anlaufphase berücksichtigen: KV-Abschlags-zahlungen beginnen erst ca. 3 Monate nach Praxiseröffnung, was einen Betriebsmittelpuffer von 60.000 bis 100.000 Euro erfordert.
Praxisfinanzierung speziell für Neurologen
Neurologische Praxen sind weniger gerätekostenintensiv als radiologische oder nuklearmedizinische, aber deutlich aufwendiger als rein konservative Grundversorger. Ein vollständiges EEG-System (32-Kanal-Gerät mit Aufzeichnungssoftware) kostet 25.000 bis 50.000 Euro; ein modernes neurosonografisches Duplex-Gerät (z. B. Philips Lumify oder Esaote My-Lab) 20.000 bis 45.000 Euro. Hinzu kommen EMG/ENG-Geräte (ca. 30.000 Euro) und evozierte Potenziale (ca. 25.000 Euro), sodass allein die neurophysiologische Grundausstattung 100.000 bis 150.000 Euro kosten kann.
Für die Finanzierung eignet sich ein Investitionsdarlehen mit 10-jähriger Laufzeit und 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Bei einem Darlehen von 200.000 Euro und einem Zinssatz von 4,5 Prozent (Stand 2025) ergibt sich eine Annuität von ca. 22.000 Euro jährlich ab Jahr 3. Die KV-Abschlagszahlungen für eine mittelgroße neurologische Praxis liegen je nach Honorarvolumen bei 12.000 bis 25.000 Euro monatlich, was die Schuldentilgung gut unterstützt.
Worauf Neurologen besonders achten sollten
Neurologen sollten bei der Praxisplanung die GKV-Vergütung für neurophysiologische Leistungen (EBM Kapitel 16: EVZP, EEG, EMG) sorgfältig kalkulieren. Viele dieser Leistungen unterliegen Budgetierungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, sodass ein zu optimistischer Businessplan das Finanzierungsrisiko unterschätzen kann. Ärzteversichert empfiehlt, vor Bankgesprächen eine detaillierte Honorarprognose auf Basis von KV-Honorarberichten ähnlicher Praxen zu erstellen.
Außerdem sollten Neurologen prüfen, ob eine Praxisübernahme statt Neugründung wirtschaftlich günstiger ist. Ein etablierter Patientenstamm und bereits amortisierte Geräte können den Finanzierungsbedarf um 30 bis 50 Prozent reduzieren.
Typische Fehler bei Neurologen
Häufig wird der Betriebsmittelbedarf unterschätzt: Personal- und Mietkosten laufen ab Tag 1, während KV-Honorare erst nach mehreren Monaten eingehen. Außerdem werden Reparatur- und Wartungskosten für neurophysiologische Geräte (jährlich ca. 2 bis 5 Prozent des Anschaffungswerts) nicht im Businessplan berücksichtigt. Schließlich vergessen viele Neurologen, die Kosten für Praxissoftware, IT-Sicherheit und Datenschutzbeauftragten in die Gesamtplanung einzubeziehen.
Fazit
Eine realistische Praxisfinanzierung ist für Neurologen das Fundament einer erfolgreichen Niederlassung; Förderkredite und eine solide Liquiditätsreserve sind dabei unverzichtbar. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KfW – Kredite für Ärzte und Heilberufe
- KBV – Honorarabrechnung und Budgets
- Bundesärztekammer – Niederlassungsberatung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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