Die Finanzierung einer palliativmedizinischen Einrichtung unterscheidet sich grundlegend von anderen medizinischen Praxen: Die Erlöse kommen überwiegend aus SAPV-Verträgen mit Krankenkassen, die einen anderen Finanzierungsrhythmus haben als die klassische GKV-Quartalsabrechnung. Diese Besonderheit muss in der Finanzplanung berücksichtigt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • SAPV-Verträge werden quartalsweise oder monatlich mit den Krankenkassen abgerechnet; Liquiditätsplanung muss auf diesen Zahlungsrhythmus ausgerichtet sein.
  • Investitionsbedarf für ein SAPV-Team: Fahrzeuge (3 bis 5 Einsatzfahrzeuge), Pflegeausstattung, Kommunikationssysteme und Büroinfrastruktur: 80.000 bis 200.000 EUR.
  • Förderprogramme für die Palliativversorgung existieren auf Landes- und Bundesebene; eine systematische Förderantrag-Strategie ist für palliativmedizinische Gründungen empfehlenswert.

Praxisfinanzierung speziell für Palliativmediziner

Die wirtschaftliche Basis einer palliativen Einrichtung bildet der SAPV-Versorgungsvertrag nach § 132d SGB V. Dieser Vertrag garantiert eine Vergütung je Behandlungstag für eingeschriebene Patienten; die Tagessätze variieren je nach Bundesland und Krankenkasse zwischen 150 und 280 EUR. Ein gut aufgestelltes SAPV-Team mit 100 bis 150 aktiven Patienten erzielt damit einen Jahresumsatz von 2,0 bis 5,0 Millionen EUR.

Die Anschubfinanzierung ist die größte Hürde: Bis das Team ausreichend Patienten betreut und stabile Erlöse fließen, vergehen oft 12 bis 24 Monate. In dieser Zeit müssen Personal, Fahrzeuge und Infrastruktur vorfinanziert werden. Eine Kombination aus Bankkredit, öffentlichen Zuschüssen (Bundesgesundheitsministerium, Stiftungen) und Eigenkapital ist typisch für Neugründungen.

Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten

Die Betriebshaftpflicht eines SAPV-Teams muss Hausbesuche ausdrücklich einschließen: Ein großer Teil der palliativmedizinischen Leistungen wird beim Patienten zu Hause erbracht; eventuelle Schäden an der Wohnung oder am Eigentum des Patienten müssen versicherungsseitig abgedeckt sein. Ärzteversichert empfiehlt, die Betriebshaftpflicht mit einer Fahrzeugflotten-Versicherung zu kombinieren, die alle Einsatzfahrzeuge abdeckt.

Wer als Palliativmediziner eine gGmbH gründet, kann Spendengelder und Erbschaften als Finanzierungsquellen erschließen; die steuerlichen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit müssen dabei strikt eingehalten werden.

Typische Fehler bei Palliativmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Unterfinanzierung der Anlaufphase: Wer nur drei Monate Betriebskosten als Reserve hat, gerät bei Verzögerungen im SAPV-Vertragsschluss oder bei langsamerem Patientenaufbau in finanzielle Schieflage. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Kalkulation der Fahrzeugkosten: Einsatzfahrzeuge für die SAPV fahren jährlich 50.000 bis 80.000 km; Leasing und Wartung summieren sich auf 1.500 bis 2.500 EUR monatlich je Fahrzeug.

Fazit

Die Praxisfinanzierung für Palliativmediziner erfordert eine sorgfältige Anlaufplanung, diversifizierte Finanzierungsquellen und eine realistische Kalkulation der SAPV-Erlöse. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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