Unfallchirurgische Praxen zählen zu den geräteintensiveren Fachrichtungen im ambulanten Bereich. Wer als Unfallchirurg eine eigene Praxis aufbauen möchte, muss neben dem Kapital für Geräte auch die besonderen Anforderungen der Berufsgenossenschaft als Kostenträger einplanen.
Das Wichtigste in Kürze
- Investitionsbedarf für unfallchirurgische Praxen liegt bei 200.000 bis 450.000 Euro je nach Ausstattung.
- Durchgangsarztpraxen unterliegen besonderen Anforderungen der DGUV und sind gesondert zu zertifizieren.
- Spezialkredite für Arztpraxen bieten tilgungsfreie Anlaufjahre und Vorzugszinsen.
Praxisfinanzierung speziell für Unfallchirurgen
Unfallchirurgische Praxen, die als Durchgangsarztpraxen zugelassen sind, müssen besondere apparative Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfüllen. Dazu gehören digitale Röntgengeräte, Ultraschall, Gipszimmer und eine ausreichende Verbandsmaterial-Vorhaltung. Die Zertifizierung als D-Arzt-Praxis erhöht den Investitionsbedarf, ermöglicht aber gleichzeitig die Abrechnung von BG-Leistungen, die regelmäßig höhere Honorare als GKV-Leistungen erbringen.
Typische Investitionskosten umfassen das digitale Röntgengerät (40.000 bis 80.000 Euro), Operationsausstattung bei ambulanter Chirurgie (ab 80.000 Euro) und die Praxiseinrichtung (30.000 bis 80.000 Euro). Bankfinanzierungen mit einer Laufzeit von 10 bis 15 Jahren sind Standard; spezielle Ärztekonditionen ermöglichen Zinssätze von 3,5 bis 5 Prozent. Betriebsmittelkredite von 60.000 bis 100.000 Euro sichern die Liquidität in den ersten Quartalen, bevor Abrechnungserlöse regelmäßig fließen.
Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten
Unfallchirurgen, die ambulante Operationen planen, benötigen eine separate Betriebsgenehmigung nach Landesrecht sowie erweiterten Versicherungsschutz für den OP-Betrieb. Die Berufshaftpflicht muss operative Eingriffe ausdrücklich abdecken; eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro je Schadensfall ist für operierende Fachärzte Mindeststandard. Ärzteversichert berät Unfallchirurgen beim Aufbau eines passenden Versicherungspakets, das Praxishaftpflicht, Geräteversicherung und Betriebsunterbrechungsschutz kombiniert.
Typische Fehler bei Unfallchirurgen
Häufig wird die Zertifizierung als D-Arzt-Praxis unterschätzt: Der Prozess dauert mehrere Monate und erfordert bauliche sowie technische Voraussetzungen, die bereits bei der Praxisplanung berücksichtigt werden müssen. Wer die Zertifizierung zu spät beantragt, verzögert die BG-Zulassung und verliert damit einen wichtigen Einkommensstrom. Auch das Fehlen eines Notfallplans für Geräteausfälle ist ein häufig übersehenes Planungsversäumnis.
Fazit
Eine durchdachte Praxisfinanzierung für Unfallchirurgen berücksichtigt die spezifischen Anforderungen der D-Arzt-Zulassung, sichert ausreichend Liquidität und kombiniert Bankkredite mit Fördermitteln. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- DGUV – Anforderungen Durchgangsarztpraxis
- KfW – Förderprogramme für Arztpraxen
- KBV – Zulassung und Niederlassung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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