Die Praxisgründung als Chirurg ist anspruchsvoll und kapitalintensiv, bietet aber bei guter Planung hervorragende wirtschaftliche Perspektiven. Ambulante chirurgische Praxen zählen zu den umsatzstärksten Fachgruppen; wer die Weichen frühzeitig richtig stellt, profitiert langfristig.
Das Wichtigste in Kürze
- Chirurgische Praxen mit ambulantem OP erfordern Investitionen von 200.000 bis 500.000 Euro in OP-Ausstattung, Sterilisation und Monitoring-Systeme.
- Die KV-Zulassung als Chirurg sowie eine gesonderte Genehmigung für ambulante Operationen (QS-Vereinbarung) sind Voraussetzungen.
- Haftpflichtprämien für chirurgische Praxen liegen deutlich über dem Facharzt-Durchschnitt und müssen in die Kalkulation einbezogen werden.
Praxisgründung speziell für Chirurgen
Chirurgen, die eine eigene Praxis gründen, müssen neben der KV-Zulassung eine Genehmigung für ambulante Operationen nach § 115b SGB V beantragen. Diese erfordert die Erfüllung der Strukturanforderungen der KBV-Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren: zertifizierter OP-Bereich, Hygienepläne, Anästhesie-Qualifikation des Personals und Notfallausstattung. Die Beantragung dauert in der Regel drei bis sechs Monate; häufig sind bauliche Anpassungen am Praxisraum erforderlich, die weitere Vorlaufzeit und Kosten verursachen.
Die Wirtschaftlichkeit einer chirurgischen Praxis hängt stark von der OP-Frequenz ab. Bei typischen ambulanten Eingriffen (Hernien, Leistenbrüche, Ganglien, Hämorrhoiden) sind Tagesumsätze von 3.000 bis 8.000 Euro realistisch, bei vollständiger Auslastung des OP-Programms. Für die Finanzplanung sollte berücksichtigt werden, dass die erste volle Auslastung erst nach zwölf bis achtzehn Monaten Betrieb erreicht wird.
Worauf Chirurgen besonders achten sollten
Chirurgen tragen gegenüber anderen Fachgruppen ein deutlich erhöhtes Haftungsrisiko. Operationsbezogene Schadensfälle haben die höchsten Schadensummen in der ärztlichen Haftpflicht. Ärzteversichert empfiehlt Chirurgen, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 bis 5 Millionen Euro pro Schadensfall abzuschließen und den Deckungsumfang regelmäßig an das tatsächlich erbrachte Leistungsspektrum anzupassen. Außerdem sollte eine Betriebsunterbrechungsversicherung eingeplant werden, die Einkommensausfälle bei technischen Störungen (OP-Geräteausfall) oder Praxisschließungen abdeckt.
Typische Fehler bei Chirurgen
Ein verbreiteter Fehler ist die Unterschätzung der Hygieneanforderungen an den ambulanten OP: Regelmäßige externe Hygienbegehungen und Keimbesiedelungskontrollen verursachen laufende Kosten. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Absicherung von OP-Team-Mitarbeitern gegen Hepatitis B und C, was berufsrechtlich und arbeitsrechtlich gefordert wird.
Fazit
Mit einer sorgfältigen Praxisgründungsplanung schaffen Chirurgen die Grundlage für eine medizinisch und wirtschaftlich erfolgreiche Praxis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Ambulantes Operieren
- Gesetze im Internet – § 115b SGB V
- Bundesärztekammer – Chirurgie
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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