Die gynäkologische Praxisgründung ist eine der komplexeren Niederlassungen im fachärztlichen Bereich: Neben dem KV-Kassensitz und der Praxisfinanzierung müssen Gynäkologinnen und Gynäkologen entscheiden, ob sie Geburtshilfe anbieten, welche IGeL-Leistungen sie in das Portfolio aufnehmen und wie die Praxis baulich auf ihre Zielgruppe ausgerichtet wird. Die Investitionen sind erheblich und die Berufshaftpflichtprämien bei Geburtsmedizin gehören zu den höchsten im ambulanten Bereich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gesamtinvestition einer gynäkologischen Praxis mit operativem Anteil liegt bei 150.000 bis 400.000 EUR; ohne operative Ausrichtung bei 80.000 bis 150.000 EUR.
  • Wer Geburtshilfe anbieten möchte, zahlt Berufshaftpflichtprämien von 30.000 bis 60.000 EUR jährlich; dieser Kostenfaktor ist bei der Praxiskalkulation zentral.
  • Der Kassensitz für Gynäkologie ist in Ballungsräumen schwer erhältlich; die Übernahme einer bestehenden Praxis ist oft wirtschaftlich sinnvoller als eine Neugründung.

Praxisgründung speziell für Gynäkologen

Die gynäkologische Praxisgründung beginnt mit der Entscheidung über das Leistungsspektrum: Eine Praxis mit Schwerpunkt auf Pränataldiagnostik, IVF-Vorbereitung und Hormonmedizin hat andere Investitionsschwerpunkte als eine Praxis mit operativer Ambulanz und Geburtsvorbereitung. Die Kerninvestition umfasst einen hochwertigen Ultraschallapparat (20.000 bis 60.000 EUR), gynäkologische Behandlungseinheit (15.000 bis 30.000 EUR), ggf. CO2-Laser für ambulante Eingriffe (30.000 bis 80.000 EUR) sowie Praxisausstattung und IT.

Die KV-Zulassung für Gynäkologie erfordert die Facharztanerkennung und ggf. spezialisierte Genehmigungen: Wer Pränataldiagnostik nach den Mutterschaftsrichtlinien abrechnen möchte, benötigt die DEGUM-Zertifizierung Stufe II; diese ist Voraussetzung für die Abrechnung des detaillierten Feinultraschalls. Die Zertifizierung erfordert 100 nachgewiesene Organscreenings und mündliche sowie schriftliche Prüfung; sie sollte idealerweise noch während der Weiterbildungszeit abgelegt werden.

Für die Praxisfinanzierung sind gynäkologische Praxen bei spezialisierten Ärztebanken gut aufgestellt: Kassensitz und Patientenstamm gelten als Kreditsicherheit. Ein Bankdarlehen von 200.000 EUR mit 15-jähriger Laufzeit und 4 Prozent Zinsen ergibt eine monatliche Annuität von ca. 1.480 EUR; diese muss neben Miete, Personal und Versicherungen in der Praxiskalkulation Platz haben.

Worauf Gynäkologen besonders achten sollten

Die Berufshaftpflichtversicherung muss vor der Zulassung vorliegen; ohne gültigen Versicherungsnachweis erteilt die KV keine Zulassung. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht mindestens 4 bis 6 Wochen vor dem geplanten Praxisstart zu beantragen, da der Zeichnungsprozess bei operativer Tätigkeit und Geburtshilfe aufwendig ist und Nachfragen der Versicherer Zeit in Anspruch nehmen.

Wer eine Gemeinschaftspraxis oder BAG mit einer weiteren Gynäkologin plant, sollte den Gesellschaftsvertrag von einem auf Arztrecht spezialisierten Anwalt gestalten lassen: Regelungen zu Gewinnverteilung, Ausscheidensfällen, Wettbewerbsverboten und Urlaubsvertretung verhindern spätere Konflikte.

Typische Fehler bei Gynäkologen

Ein häufiger Fehler ist das Unterschätzen der laufenden Betriebskosten in der Anlaufphase: In den ersten 6 bis 12 Monaten nach Praxisgründung ist der Patientenstamm noch im Aufbau; die Liquiditätsreserve sollte mindestens 3 bis 6 Monatsumsätze betragen. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Trennung zwischen Praxis- und Privatvermögen: Wer Praxiskonten und Privatkonten vermischt, hat bei Insolvenz oder Haftungsfall erhebliche Nachteile.

Fazit

Die gynäkologische Praxisgründung ist eine langfristige Investition mit hohem Patientenbindungspotenzial; mit sorgfältiger Finanzplanung, richtiger Absicherung und klarer Leistungsprofilierung legt sie die Basis für eine erfolgreiche Karriere in der Niederlassung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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