Die Praxisgründung als Internist bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten: ob als Allgemein-Internist mit hausärztlichem Schwerpunkt, als spezialisierter Kardiologe, Gastroenterologe oder Diabetologe. Gerade wegen der Vielfalt der Schwerpunkte erfordert die Gründung einer internistischen Praxis eine klare strategische Positionierung und eine sorgfältige Investitionsplanung.
Das Wichtigste in Kürze
- Internisten können hausärztlich (§ 73 Abs. 1a SGB V) oder fachärztlich (§ 73 Abs. 1b SGB V) tätig sein, was erhebliche Auswirkungen auf die KV-Zulassung und Vergütung hat
- Das Investitionsvolumen liegt je nach Schwerpunkt zwischen 80.000 und 400.000 Euro
- Eine detaillierte Businessplan-Kalkulation ist Voraussetzung für die Bankfinanzierung und die KV-Zulassung bei Sonderbedarfsfällen
Praxisgründung speziell für Internisten
Die erste Weichenstellung bei der Gründung einer internistischen Praxis ist die Entscheidung zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Tätigkeit: Hausärztlich tätige Internisten nehmen am hausärztlichen Vergütungssystem teil und haben enge Bedarfsplanungsgrenzen. Fachärztlich tätige Internisten mit Schwerpunkt (z. B. Kardiologie, Gastroenterologie) sind in der fachärztlichen Bedarfsplanung verortet und profitieren von höheren Fallwerten.
Je nach Schwerpunkt unterscheidet sich das Investitionsvolumen erheblich: Eine allgemeininternistische Praxis mit EKG, Belastungs-EKG, Ultraschall und Labor benötigt Investitionen von 80.000 bis 150.000 Euro. Eine gastroenterologisch ausgerichtete Praxis mit Endoskopie-Einheit kommt auf 150.000 bis 300.000 Euro. Kardiologen mit Echokardiographie und invasiver Diagnostik können auf 300.000 bis 600.000 Euro kommen. Die Finanzierung läuft typischerweise über Bankkredite mit einer Laufzeit von 8 bis 12 Jahren.
Worauf Internisten besonders achten sollten
Internisten sollten den Zeitpunkt der Praxisgründung sorgfältig planen: Die KV-Zulassung dauert nach Antragstellung 3 bis 6 Monate, und der Aufbau eines Patientenstammes braucht 1 bis 2 Jahre. Ärzteversichert empfiehlt, bereits in der Gründungsphase eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufshaftpflicht abzuschließen, da die finanzielle Absicherung von Anfang an gesichert sein muss.
Typische Fehler bei Internisten
Ein häufiger Fehler ist die zu enge Kalkulation der Anlaufkosten: In den ersten 6 bis 12 Monaten übersteigen die Ausgaben die Einnahmen deutlich, da KV-Abrechnungen mit Verzögerung bezahlt werden und der Patientenstamm erst aufgebaut werden muss. Außerdem wird die Abgrenzung zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Tätigkeit nicht immer klar von Anfang an definiert.
Fazit
Die Praxisgründung als Internist erfordert eine klare Positionierung, realistische Finanzplanung und eine passgenaue Absicherung von Beginn an. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisgründung Internisten
- Bundesärztekammer – Innere Medizin
- Bundesgesundheitsministerium – Ambulante Versorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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