Die Praxisgründung in der Neurologie setzt einen freien KV-Sitz in einem bedarfsgeplanten Planungsbereich voraus und erfordert ein Investitionsvolumen von 150.000 bis 400.000 EUR, das durch den hohen Geräteaufwand (EEG, EMG, Duplexsonographie, ggf. MRT-Kooperation) getrieben wird. Neurologen, die gründen möchten, müssen früh zwischen der klassischen Einzelpraxis, einer Gemeinschaftspraxis und einem MVZ-Einstieg abwägen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bedarfsplanung und Kassensitz: Neurologie ist bundesweit stark unterversorgt; der Versorgungsgrad liegt in vielen KV-Regionen unter 100 Prozent, was die Chancen auf einen freien oder neu ausgeschriebenen Kassensitz verbessert.
- Gerätekosten als Investitionsschwerpunkt: Ein Zwei-Kanal-EEG kostet 15.000 bis 40.000 EUR, ein EMG-Gerät 20.000 bis 50.000 EUR; diese Investitionen müssen in der Finanzierungsplanung vollständig abgebildet sein.
- Lange Wartezeiten als Marketingrisiko: Neurolologische Praxen kämpfen strukturell mit langen Wartezeiten; eine realistische Kapazitätsplanung verhindert Reputationsschäden bereits in der Startphase.
Praxisgründung speziell für Neurologen
Neurologen sind in Deutschland strukturell unterversorgt: Auf 100.000 Einwohner kommen im bundesweiten Schnitt nur 3,5 Fachärzte für Neurologie, während der Bedarf deutlich höher eingeschätzt wird. Freie Kassensitze entstehen durch Zulassungsverzicht, Nachbesetzungsverfahren oder durch die Zulassung in einem unterversorgten Gebiet. Wer eine Neuzulassung anstrebt, sollte das Bewerbungsverfahren bei der zuständigen KV rechtzeitig eröffnen, da zwischen Antragstellung und Praxisöffnung oft 6 bis 12 Monate vergehen.
Die Finanzierung einer neurologischen Neugründung umfasst Praxisausstattung, Geräteinvestitionen, drei bis sechs Monate Betriebskosten als Liquiditätspuffer und ggf. einen Goodwill-Anteil beim Kauf einer Bestandspraxis. Gesamtinvestitionen von 200.000 bis 350.000 EUR sind realistisch; Banken finanzieren bis zu 80 Prozent, wenn ein überzeugender Businessplan mit Umsatzprognose vorliegt. Die KBV-Honorarsystematik in der Neurologie sieht eine Grundpauschale von rund 24 EUR pro Quartal und Patient vor, zuzüglich leistungsspezifischer Zuschläge für EEG, EMG und apparative Untersuchungen.
Worauf Neurologen besonders achten sollten
Neurologen sollten bei der Standortwahl die ÖPNV-Anbindung und Barrierefreiheit priorisieren, da viele neurologische Patienten (MS, Parkinson, Epilepsie) eingeschränkt mobil sind. Im Mietvertrag sollten ausreichend Untersuchungsräume für simultane EEG-Ableitungen vorgesehen sein; ein Umbau nach Abschluss des Mietvertrags kann teuer und genehmigungspflichtig sein. Ärzteversichert empfiehlt, bereits vor der Praxiseröffnung alle relevanten Versicherungen abzuschließen: Berufshaftpflicht, Praxisinhaltsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung und Rechtsschutz für Vertragsarztrecht.
Typische Fehler bei Neurologen
Ein häufiger Fehler ist die zu optimistische Umsatzplanung für das erste Jahr: Da viele Patienten Monate auf einen Termin warten und die Abrechnung quartalsweise erfolgt, kann der erste volumen-starke Abrechnungsquartal erst 9 bis 12 Monate nach Praxiseröffnung erreicht werden. Zweiter Fehler: das Unterschätzen der Geräte-Wartungskosten; EEG- und EMG-Geräte erfordern jährliche Wartungsverträge von 2.000 bis 5.000 EUR. Drittens vernachlässigen manche Gründer die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit: Gerade in der Gründungsphase, wenn die Kreditverbindlichkeiten am höchsten sind, ist eine BU-Absicherung existenziell.
Fazit
Die Praxisgründung für Neurologen erfordert sorgfältige KV-Planung, realistische Finanzierungsmodelle und ein auf die neurologische Patientenstruktur zugeschnittenes Raumkonzept. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Bedarfsplanung
- Bundesärztekammer – Niederlassung
- Bundesfinanzministerium – Praxisfinanzierung und Steuern
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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