Notfallmediziner, die eine eigene Praxis gründen möchten, befinden sich in einer Sondersituation: Die Notfallmedizin ist in Deutschland keine eigenständige Facharztbezeichnung, sondern wird als Zusatzbezeichnung erworben. Eine eigenständige „Notfallpraxis" im kassenärztlichen Sinne gibt es daher nicht; vielmehr erfolgt die ambulante Tätigkeit über die Träger-Fachrichtung (meist Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Chirurgie).
Das Wichtigste in Kürze
- Notfallmediziner gründen Praxen in ihrer Träger-Fachrichtung; die Notfallmedizin-Zusatzbezeichnung ermöglicht die Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV.
- Der kassenärztliche Notfalldienst und die parallele Praxistätigkeit bieten eine stabile Einkommensdiversifizierung.
- Notfallmedizinische Qualifikationen (ACLS, ATLS, Notarzt-Zulassung) sind für bestimmte KV-Vergütungsaufschläge relevant und sollten im Kassenzulassungsantrag angegeben werden.
Praxisgründung speziell für Notfallmediziner
Notfallmediziner mit Allgemeinmedizin-Hintergrund können als Hausärzte eine breite Praxis mit Notfall-Schwerpunkt gründen: Wundversorgung, akute Erkrankungen, Erstversorgung bei Traumata und die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV ergänzen die Regelversorgung. Das Bereitschaftsdiensthonorar der KV beträgt je nach Region zwischen 20 und 45 EUR pro Stunde; wer viele Stunden leistet, kann damit ein erhebliches Zusatzeinkommen erzielen.
Die Praxisausstattung einer notfallmedizinisch ausgerichteten Praxis enthält typischerweise mehr Notfallequipment als eine reine Hausarztpraxis: Defibrillator, Infusionstherapie-Ausstattung, Intubationsset und Notfallmedikamente. Diese Ausstattung kostet 10.000 bis 25.000 EUR zusätzlich zur regulären Praxisausstattung.
Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten
Die Berufshaftpflicht muss alle in der Praxis erbrachten notfallmedizinischen Leistungen abdecken; bei Notfallmaßnahmen wie Intubation, Reanimation und invasiver Erstversorgung sind die Haftungsrisiken erhöht. Ärzteversichert empfiehlt, die Deckungssumme für Notfallmediziner auf mindestens 3 Millionen EUR festzusetzen und sicherzustellen, dass außergewöhnliche Notfallmaßnahmen nicht aus dem Deckungsumfang ausgeschlossen sind.
Die Teilnahme am Rettungsdienst als Notarzt neben der Praxistätigkeit erfordert eine Genehmigung des Arbeitgebers (falls angestellt) oder eine Nebentätigkeitsanzeige (falls selbstständig). Die daraus resultierende Doppelbelastung muss bei der Praxiskapazitätsplanung berücksichtigt werden.
Typische Fehler bei Notfallmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung des Dokumentationsaufwands bei Notfallversorgungen in der Praxis: Jede Notfallmaßnahme (Reanimation, Katheterisierung, Intubation) muss lückenlos mit Zeitstempeln dokumentiert werden. Wer dies vernachlässigt, hat bei einem späteren Haftungsfall keine verwertbare Dokumentation. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Kalkulation der Bereitschaftsdienst-Wochenenden im Praxisbetrieb: Wer regelmäßig Wochenend-Dienste leistet, muss die Praxis montags trotzdem öffnen; wer keinen Ersatz hat, überlastet sich systematisch.
Fazit
Die Praxisgründung für Notfallmediziner über die Träger-Fachrichtung bietet eine gut finanzierbare Ausgangsbasis mit vielfältigen Erlösquellen durch Bereitschaftsdienst und kassenärztliche Versorgung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Bereitschaftsdienst und Notfallversorgung
- Bundesärztekammer – Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
- GDV – Berufshaftpflicht operative und notfallmedizinische Leistungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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