Die Praxisgründung in der Nuklearmedizin ist eines der aufwändigsten Niederlassungsvorhaben in der Medizin. Strahlenschutzrecht, behördliche Genehmigungen und ein Investitionsbedarf von mehreren Millionen Euro erfordern eine besonders sorgfältige Planung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nuklearmedizinische Praxen benötigen Strahlenschutzgenehmigungen nach Strahlenschutzgesetz und Atomrecht.
  • Investitionsbedarf liegt bei 1 bis 3 Millionen Euro, abhängig von Geräteausstattung und Baumaßnahmen.
  • Gemeinschaftspraxen oder MVZ-Strukturen sind aufgrund der Kosten in der Nuklearmedizin die Regel.

Praxisgründung speziell für Nuklearmediziner

Nuklearmedizinische Praxen sind in Deutschland selten in Einzelarzthand; die hohen Investitionskosten für Gamma-Kamera (300.000 bis 600.000 Euro), PET-CT (1,5 bis 2,5 Millionen Euro) und die strahlensichere Praxisinfrastruktur machen Kooperationen notwendig. In vielen Fällen sind Nuklearmediziner in Kooperation mit Radiologen tätig oder Teil eines Bildgebungs-MVZ.

Der Genehmigungsprozess ist in der Nuklearmedizin besonders aufwändig: Neben der KV-Zulassung und baurechtlichen Genehmigungen müssen Genehmigungen nach Strahlenschutzgesetz, Atomgesetz und ggf. Arzneimittelgesetz (für radioaktive Arzneimittel) eingeholt werden. Die zuständigen Behörden sind je nach Bundesland unterschiedlich; eine frühzeitige Abstimmung mit der Strahlenschutzbehörde und einem spezialisierten Strahlenschutzbeauftragten ist unverzichtbar. Der gesamte Genehmigungsprozess dauert in der Praxis 12 bis 24 Monate.

Worauf Nuklearmediziner besonders achten sollten

Die Entsorgung radioaktiver Abfälle ist ein dauerhafter Kostenfaktor, der von Beginn an in der Finanzplanung berücksichtigt werden muss. Abschlüsse mit zertifizierten Entsorgungsunternehmen sind Pflicht. Ärzteversichert empfiehlt, spezielle Versicherungsprodukte für Strahlenrisiken zu prüfen, da Standard-Praxisversicherungen nuklearmedizinische Risiken in der Regel nicht abdecken.

Typische Fehler bei Nuklearmedizinern

Zu den häufigsten Fehlern zählt die Unterschätzung der Genehmigungsdauer und damit die zu späte Antragstellung. Wer 18 Monate Vorlauf für Bau und Genehmigungen einplant, liegt deutlich sicherer als wer 12 Monate ansetzt. Auch das Vernachlässigen eines Strahlenschutzkonzepts für die Mitarbeitenden ist ein Planungsfehler, der zu Auflagen und Betriebsunterbrechungen führen kann.

Fazit

Die Praxisgründung in der Nuklearmedizin erfordert außergewöhnlich viel Vorlaufzeit, spezialisiertes Wissen im Strahlenschutzrecht und eine belastbare Finanzierungsstruktur, die die Investitionskosten auf mehrere Schultern verteilt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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