Die Praxisgründung in der Palliativmedizin unterscheidet sich grundlegend von klassischen Facharztniederlassungen: Eine palliativmedizinische Praxis im eigentlichen Sinne gibt es selten; stattdessen gründen Palliativmediziner häufig als Teil eines SAPV-Teams (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung), als niedergelassene Fachärzte mit palliativem Zusatzschwerpunkt oder als Bestandteil eines palliativmedizinischen Netzwerks. Die Finanzierungsstruktur und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex.
Das Wichtigste in Kürze
- SAPV-Leistungen werden über Verträge mit den Krankenkassen nach § 132d SGB V vergütet; wer ein SAPV-Team gründet, muss einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen abschließen, bevor Einnahmen fließen.
- Palliativmedizinische Praxen haben niedrige Investitionskosten (30.000 bis 80.000 EUR), aber hohe laufende Kosten für Fahrzeuge, Notfallmedikamente und 24/7-Erreichbarkeit.
- Der palliativmedizinische Zusatzschwerpunkt erfordert 12 Monate Weiterbildung in der Palliativmedizin; ohne diese Qualifikation ist eine SAPV-Zulassung nicht möglich.
Praxisgründung speziell für Palliativmediziner
Die häufigste Gründungsform in der Palliativmedizin ist das SAPV-Team, das als GbR oder GmbH organisiert ist und aus mehreren Ärzten sowie Palliativpflegefachkräften besteht. Der SAPV-Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen definiert die Vergütung pro Patient und Tag; typische Tagessätze liegen bei 90 bis 130 EUR pro Tag und Patient. Ein SAPV-Team mit 30 gleichzeitig versorgten Patienten erzielt damit einen monatlichen Umsatz von 81.000 bis 117.000 EUR, der auf Ärzte und Pflegekräfte aufgeteilt wird.
Die Gründung eines SAPV-Teams erfordert eine detaillierte Konzeptplanung: Die KV-Region und der zuständige GKV-Spitzenverband prüfen, ob im Versorgungsgebiet eine Bedarfslücke besteht. Regionen mit bereits bestehenden SAPV-Teams können den Abschluss eines neuen Versorgungsvertrags ablehnen. Vor der Gründung sollte daher eine Marktanalyse des regionalen SAPV-Angebots stehen.
Wer als Palliativmediziner mit einem allgemeinmedizinischen oder internistischen Kassensitz (Zusatzschwerpunkt Palliativmedizin) arbeitet, hat einen einfacheren Einstieg: Die Palliativleistungen werden über KV-Ziffern abgerechnet (GOP 03370–03373 für Allgemeinärzte), und die Praxisfinanzierung folgt dem Standard der Grundversorger-Niederlassung.
Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten
Die Berufshaftpflicht für SAPV-Teams muss auf die besondere Versorgungssituation (Hausbesuche, Notfallversorgung, Hochrisiko-Medikamente wie Opioide) ausgerichtet sein. Ärzteversichert empfiehlt eine Mindestdeckungssumme von 3 Millionen EUR je Schadensfall für SAPV-Teams; standardmäßige Berufshaftpflicht-Policen für Einzelpraxen sind für diese Konstellation oft unzureichend.
Die 24/7-Erreichbarkeit ist im SAPV-Versorgungsvertrag vorgeschrieben und erfordert einen Bereitschaftsdienst, der personalintensiv und teuer ist. Wer bei der Personalplanung diese Kosten unterschätzt, gerät schnell in wirtschaftliche Schieflage: Ein Arzt im Bereitschaftsdienst (12 Stunden) kostet bei einem Stundensatz von 80 EUR bereits 960 EUR pro Dienst.
Typische Fehler bei Palliativmedizinern
Ein häufiger Fehler ist das Unterschätzen des Vertragszeitraums bis zur ersten SAPV-Vergütung: Zwischen Gründung und erstem Versorgungsvertrag vergehen oft 6 bis 12 Monate; in dieser Phase müssen Vorhaltekosten aus Eigenkapital finanziert werden. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende rechtliche Regelung des Ausscheidens eines SAPV-Team-Arztes: Wenn ein Arzt aus dem Team ausscheidet, muss der Versorgungsvertrag möglicherweise nachverhandelt werden; eine Gesellschaftsvertragsklappe dazu ist unverzichtbar.
Fazit
Die Praxisgründung in der Palliativmedizin erfordert sorgfältige Vertragsplanung, ausreichend Eigenkapital für die Anlaufphase und eine auf die SAPV-Versorgungssituation angepasste Absicherung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – SAPV-Versorgungsverträge
- Bundesärztekammer – Weiterbildungsordnung Palliativmedizin
- Bundesministerium für Gesundheit – Palliativversorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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