Eine Praxisgründung in der Rechtsmedizin außerhalb des universitären und staatlichen Sektors ist selten, aber möglich. Private rechtsmedizinische Institute bieten forensische Gutachten, DNA-Analysen und toxikologische Untersuchungen für Anwaltskanzleien, Versicherungen und Privatpersonen an. Die Gründung eines solchen Instituts unterscheidet sich grundlegend von der Gründung einer kurativen Arztpraxis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Private rechtsmedizinische Institute sind nicht an die Kassenärztliche Vereinigung gebunden; die Finanzierung erfolgt ausschließlich über Privathonorare und Auftragsleistungen
  • Die Gründung erfordert eine Approbation als Arzt, eine Weiterbildung in Rechtsmedizin sowie je nach Leistungsspektrum eine Akkreditierung des Labors nach DIN EN ISO/IEC 17025
  • Die Gründungskosten liegen wegen der erforderlichen Laborausstattung bei 150.000 bis 500.000 EUR

Praxisgründung speziell für Rechtsmediziner

Wer ein privates rechtsmedizinisches Institut gründet, muss zunächst das Leistungsspektrum definieren: Bietet das Institut klinisch-forensische Untersuchungen, Blutalkohol- und Drogenanalytik, DNA-Identifikation oder Leichenuntersuchungen an? Jeder Bereich stellt andere technische und rechtliche Anforderungen. DNA-Analysen für Gerichtsverfahren erfordern eine Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), ohne die die Befunde vor Gericht nicht anerkannt werden. Die Akkreditierung ist ein aufwendiges Verfahren, das ein bis zwei Jahre dauern kann.

Die Gründungskosten hängen stark vom Leistungsspektrum ab. Ein Institut für forensische Toxikologie mit eigenem Massenspektrometer benötigt allein für die Laborausstattung 200.000 bis 400.000 EUR. Hinzu kommen Mietkosten, Personalkosten für zertifizierte Labormitarbeiter und die laufenden Kosten für Akkreditierungspflege. Ein solides Businessplan-Modell muss diese Anlaufkosten mit realistischen Auftragserwartungen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und privaten Auftraggebern gegenüberstellen.

Worauf Rechtsmediziner besonders achten sollten

Rechtsmediziner, die ein eigenes Institut gründen, müssen eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die ausdrücklich forensische Gutachtertätigkeit für gerichtliche Verfahren umfasst. Ärzteversichert empfiehlt darüber hinaus eine Vermögensschadenhaftpflicht, da fehlerhafte Gutachten nicht nur den Patienten, sondern auch Prozessparteien schädigen können. Die Versicherungssumme sollte mindestens 3 Millionen EUR betragen, da fehlerhafte DNA-Gutachten oder Blutalkohol-Analysen im Strafprozess zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen können.

Typische Fehler bei Rechtsmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung der Vorlaufzeit für die Akkreditierung: Wer mit einem frisch akkreditierten Labor beginnt und sofort Gerichtsgutachten anbieten möchte, unterschätzt die Anlaufzeit für den Reputationsaufbau bei Staatsanwaltschaften und Gerichten. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Kalkulation der Betriebskosten für Akkreditierungspflege und Ringversuche, die jährlich 10.000 bis 30.000 EUR kosten können. Schließlich vernachlässigen manche Gründer die Regelung der Nachfolge und die Übertragbarkeit von Akkreditierungen bei späterer Praxisabgabe.

Fazit

Die Gründung eines privaten rechtsmedizinischen Instituts ist ein anspruchsvolles Projekt, das langfristige Planung, erhebliche Investitionen und ein klar definiertes Leistungsspektrum erfordert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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