Unfallchirurgen, die eine eigene Praxis gründen möchten, stehen vor besonderen Anforderungen, insbesondere wenn eine Zulassung als Durchgangsarzt der gesetzlichen Unfallversicherung angestrebt wird. Frühzeitige Planung und die Erfüllung spezifischer apparativer Standards sind entscheidend.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zulassung als Durchgangsarzt (D-Arzt) ist freiwillig, wirtschaftlich aber attraktiv und erfordert besondere Genehmigung der DGUV.
  • Investitionsbedarf liegt bei 200.000 bis 450.000 Euro je nach geplantem Leistungsspektrum.
  • Kassenzulassung und DGUV-Zulassung müssen parallel beantragt werden.

Praxisgründung speziell für Unfallchirurgen

Die Gründung einer unfallchirurgischen Praxis beginnt mit der Grundsatzentscheidung: Soll die Praxis als klassische Facharztpraxis oder als Durchgangsarztpraxis betrieben werden? D-Arzt-Praxen haben besondere apparative Anforderungen (digitales Röntgen, Gipszimmer, Verbandsmateriallager), werden aber von der DGUV mit höheren Honoraren vergütet. Die Zertifizierung durch die DGUV dauert nach Antragstellung 3 bis 6 Monate.

Für die KV-Zulassung gelten die allgemeinen Regeln der Bedarfsplanung. In vielen Regionen ist Unfallchirurgie in der Bedarfsplanung mit Orthopädie zusammengefasst; hier sollte frühzeitig geprüft werden, ob offene Kassensitze verfügbar sind oder ob ein Nachbesetzungsverfahren eingeleitet werden muss. Der gesamte Vorlauf für eine Praxisgründung beträgt realistisch 12 bis 24 Monate.

Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten

Der Versicherungsschutz muss von Tag 1 an vollständig sein: Praxishaftpflicht, Geräteversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung sind Mindeststandard. Für D-Arzt-Praxen ist zusätzlich zu klären, ob die Haftpflicht die BG-Behandlungen explizit einschließt. Ärzteversichert unterstützt Unfallchirurgen dabei, einen praxisindividuellen Versicherungsschutz zu strukturieren, der alle relevanten Risiken einer unfallchirurgischen D-Arzt-Praxis abdeckt.

Typische Fehler bei Unfallchirurgen

Ein häufiger Fehler ist das zu späte Einreichen des D-Arzt-Zulassungsantrags bei der DGUV. Wer die Praxis eröffnet, bevor die DGUV-Zulassung vorliegt, muss zunächst auf BG-Einnahmen verzichten und verpasst damit einen wesentlichen Umsatzbaustein. Auch das Unterschätzen der baulichen Anforderungen für das Röntgenzimmer und die damit verbundenen Genehmigungszeiten ist ein typischer Planungsfehler.

Fazit

Die Praxisgründung für Unfallchirurgen erfordert parallele Prozesse bei KV, DGUV und Behörden und sollte mit ausreichendem Zeitpuffer von mindestens 18 Monaten geplant werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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