Praxismarketing in der Onkologie ist eine besonders sensible Disziplin: Krebspatienten befinden sich in einer existenziellen Lebenssituation und sind besonders verletzlich. Gleichzeitig ist es für onkologische Praxen essenziell, ihr Leistungsangebot, ihre Kompetenz und ihre Kooperationen transparent zu kommunizieren, um Patienten und Zuweisern die richtige Entscheidung zu erleichtern.
Das Wichtigste in Kürze
- Onkologische Praxen gewinnen Patienten überwiegend durch Zuweisungen von Hausärzten, Internisten und Kliniken, nicht durch klassische Patientenwerbung
- Eine professionelle, informative Praxiswebsite mit klar kommunizierten Behandlungsschwerpunkten stärkt das Vertrauen von Patienten und Zuweisern
- Ärztliches Marketing ist nach der Berufsordnung erlaubt, muss aber sachlich, wahrhaftig und nicht irreführend sein
Praxismarketing speziell für Onkologen
Onkologische Praxen sind auf ein stabiles Zuweiser-Netzwerk angewiesen: Hausärzte, Internisten, Gynäkologen, Chirurgen und Krankenhäuser sind die wichtigsten Zuweisequellen. Regelmäßige Fortbildungsangebote für Zuweiser (z. B. tumor-spezifische Update-Veranstaltungen), strukturierte Fallkonferenzen und persönliche Ansprechpartner für einweisende Ärzte stärken diese Beziehungen erheblich. Onkologen mit DKG-Zertifizierung sollten diesen Status deutlich auf ihrer Website und in Informationsmaterialien hervorheben, da er für Patienten und Zuweiser ein wichtiges Qualitätssignal darstellt.
Die Praxiswebsite sollte Informationen zu allen behandelten Tumorentitäten, den verfügbaren Therapieverfahren (Chemotherapie, Immuntherapie, zielgerichtete Therapie) sowie zur Einbindung in Tumorkonferenzen und klinische Studien enthalten. Patienten recherchieren ihre Diagnose intensiv im Internet: Eine sachliche, gut verständliche Aufklärung auf der Website reduziert Ängste und schafft Vertrauen. Blog-Beiträge zu aktuellen Themen (z. B. neue Zulassungen in der Immunonkologie) erhöhen zudem die Sichtbarkeit in der Suchmaschinenoptimierung.
Worauf Onkologen besonders achten sollten
Onkologen müssen bei der Formulierung ihrer Marketingaussagen besonders darauf achten, keine Heilungsversprechen oder übertriebene Erfolgsquoten zu kommunizieren, da dies nach § 11 HWG (Heilmittelwerbegesetz) unzulässig ist und berufsrechtliche Konsequenzen hat. Ärzteversichert empfiehlt, alle Marketingmaterialien und Website-Texte vor der Veröffentlichung rechtlich auf ihre Konformität mit dem HWG und der ärztlichen Berufsordnung zu prüfen.
Typische Fehler bei Onkologen
Ein häufiger Fehler ist die fehlende regelmäßige Aktualisierung der Therapieinformationen auf der Website, was in einem so dynamischen Fach wie der Onkologie schnell zu veralteten Informationen führt. Außerdem vernachlässigen viele onkologische Praxen die Pflege ihrer Google-Bewertungen, obwohl auch Krebspatienten und deren Angehörige zunehmend Online-Bewertungen nutzen.
Fazit
Durchdachtes Praxismarketing für onkologische Praxen stärkt das Vertrauen von Patienten und Zuweisern und schärft das fachliche Profil der Praxis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Berufsordnung § 27 Werbung
- Gesetze im Internet – Heilmittelwerbegesetz (HWG)
- KBV – Praxismarketing
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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