Praxisübernahmen in der Anästhesiologie sind seltener als in anderen Fachrichtungen, da Anästhesisten überwiegend stationär tätig sind. Wenn eine ambulante Anästhesiologiepraxis oder Schmerzpraxis zur Übernahme kommt, sind die Besonderheiten dieses Faches bei der Bewertung und Vertragsgestaltung entscheidend.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schmerzpraxis als häufigste Übernahmeform: Ambulante Schmerzpraxen sind das üblichste Niederlassungsmodell für Anästhesisten; ihre Bewertung hängt stark von Kassenzulassung, Patientenstamm und Geräteausstattung ab.
  • Tages-OP-Kooperationsverträge: Anästhesisten, die für ambulante Operateure tätig sind, übernehmen oft keine Praxis im klassischen Sinne, sondern Kooperationsverträge mit Tages-OPs; deren Übertragbarkeit ist vertragsrechtlich zu prüfen.
  • Nachhaftungsrisiko für den Vorgänger: Anästhesiefehler werden oft erst Monate nach dem Eingriff entdeckt; im Übergabevertrag muss klar geregelt sein, welcher Anästhesist für welche Eingriffe haftet.

Praxisübernahme speziell für Anästhesisten

Ambulante Schmerzpraxen erzielen Jahresumsätze von 250.000 bis 500.000 EUR bei einer Praxisstruktur mit einem bis zwei Ärzten und zwei bis drei MFA. Der Bewertungsmaßstab orientiert sich wie bei anderen ambulanten Praxen an der modifizierten Ertragswertmethode: Jahresgewinn abzüglich Unternehmerlohn, multipliziert mit einem Faktor von 1,0 bis 1,5. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer Schmerzpraxis ist die Kassenzulassung nach § 135 Abs. 2 SGB V für spezielle Schmerztherapie; ohne diese Genehmigung sind viele schmerztherapeutische Leistungen nicht über die KV abrechenbar.

Für Anästhesisten, die Tages-OP-Kooperationsverträge übernehmen möchten, ist der Wechsel einfacher: Es handelt sich um eine Personenübernahme (Anästhesist tritt als Kooperationspartner ein), keine Praxisübernahme im Sinne des KV-Rechts. Dennoch sollten die Vertragskonditionen (Honorar pro Eingriff, Rufbereitschaftsregelung, Haftungsabgrenzung) sorgfältig geprüft werden.

Worauf Anästhesisten besonders achten sollten

Anästhesisten, die eine Schmerzpraxis übernehmen, sollten prüfen, ob die Schmerztherapie-Genehmigung der KV auf den Nachfolger übergeht oder neu beantragt werden muss; in manchen KV-Regionen ist ein eigener Qualifikationsnachweis erforderlich. Außerdem ist die Nachhaftungsabsicherung zu klären: Der Vorgänger sollte nach der Übergabe noch mindestens 5 Jahre eine aufrechterhalten bleibende Berufshaftpflicht haben. Ärzteversichert unterstützt Anästhesisten bei der Strukturierung des Versicherungsportfolios rund um die Praxisübernahme.

Typische Fehler bei Anästhesisten

Ein häufiger Fehler ist das Übernehmen einer Schmerzpraxis, ohne den Patientenstamm auf Diagnosestruktur und Versorgungsaufwand zu analysieren: Praxen mit vielen komplexen Patienten (z. B. viele Opioid-Langzeitpatienten) haben einen höheren Betreuungsaufwand als der Umsatz suggeriert. Zweiter Fehler: das Vernachlässigen der Geräteprüfung. Schmerztherapiegeräte (Neuro-Stimulatoren, Pumpen) müssen auf aktuelle Zulassungen und Wartungsstatus geprüft werden. Drittens unterschätzen manche Anästhesisten, dass die KV die Praxisübernahme formal genehmigen muss; ohne Genehmigung ist die Abrechnungsnachfolge nicht gesichert.

Fazit

Die Praxisübernahme in der Anästhesiologie erfordert eine sorgfältige Prüfung der Kassenzulassungen, Kooperationsverträge und Nachhaftungsregelungen, um eine reibungslose Fortführung der Praxis und eine klare Haftungsabgrenzung sicherzustellen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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