Die Praxisübernahme ist für Augenärzte oft die wirtschaftlich attraktivste Alternative zur Neugründung, da der Kassenarztsitz, der Patientenstamm und die häufig kostenintensive ophthalmologische Spezialausstattung bereits vorhanden sind. Gleichzeitig birgt die Übernahme spezifische Risiken, die im Vorfeld sorgfältig geprüft werden müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ophthalmologische Praxen verfügen häufig über sehr hochwertige Geräte (OCT, Laser, Phakoemulsifikation), deren Zeitwert und Zustand vor der Übernahme professionell bewertet werden müssen.
  • Der Kassenarztsitz ist das wertvollste immaterielle Gut; seine Übertragbarkeit und die Warteliste bei der KV müssen vor Vertragsunterzeichnung abgeklärt werden.
  • Finanzierungsbedarf bei Augenarztpraxen liegt häufig zwischen 300.000 und 700.000 Euro; eine bankfähige Businessplan-Grundlage ist unerlässlich.

Praxisübernahme speziell für Augenärzte

Die Augenheilkunde gehört zu den apparateintensivsten Fachbereichen in der ambulanten Versorgung. Optische Kohärenztomografie (OCT), Funduskameras, Lasergeräte für die Photokoagulation und Phakoemulsifikationssysteme für die Kataraktchirurgie summieren sich schnell auf einen Gerätebestand von 200.000 bis 500.000 Euro. Wer eine ophthalmologische Praxis übernimmt, muss jeden Gerät einzeln auf Alter, Wartungszustand und Restlebensdauer prüfen. Ein fünf Jahre altes OCT-Gerät (Neuwert 40.000 bis 60.000 Euro) hat in der Regel noch eine Nutzungsdauer von weiteren fünf bis sieben Jahren; ein älteres Lasergerät kann hingegen kurz vor einer kostenintensiven Reparatur oder Ersatzanschaffung stehen.

Bei der Bewertung des immateriellen Praxiswerts ist der Patientenstamm das zentrale Element. In der Augenheilkunde, einer Fachrichtung mit hohem Anteil an älterer Bevölkerung und chronisch erkrankten Patienten (Glaukom, AMD), ist die Patientenloyalität tendenziell hoch. Gleichzeitig ist die Bindung an die Person des Arztes zu berücksichtigen: Ein Patientenstamm, der stark auf den persönlichen Stil des abgebenden Ophthalmologen ausgerichtet ist, kann nach der Übergabe schrumpfen. Eine Einarbeitungsphase von drei bis sechs Monaten, in der Vorgänger und Nachfolger gemeinsam praktizieren, reduziert dieses Risiko erheblich.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Neben der technischen und wirtschaftlichen Due Diligence sollte die Übernahme auch rechtlich sorgfältig vorbereitet werden: Mietvertragslaufzeiten, Personalverträge und eventuelle Kooperationsvereinbarungen mit Optikern oder Ophthalmologischen Zentren gehen mit der Praxis über und können unerwünschte Bindungen mitbringen. Ärzteversichert empfiehlt, im Zuge der Praxisübernahme auch den Versicherungsschutz neu zu verhandeln: Die bestehende Berufshaftpflicht des abgebenden Arztes erlischt, und der neue Praxisinhaber braucht eigene Deckungssummen, die den chirurgischen und diagnostischen Leistungsumfang abbilden.

Typische Fehler bei Augenärzten

Ein häufiger Fehler ist die Übernahme ohne unabhängige Gerätebewertung durch einen Sachverständigen. Verkäufer tendieren dazu, Geräte zu Buchwerten oder sogar zu Anschaffungskosten einzustellen; der tatsächliche Marktwert liegt häufig deutlich darunter. Ein weiterer Fehler ist die Unterschätzung der Eingewöhnungszeit: Augenärzte, die frisch aus der Klinik in die Praxis wechseln, sind mit dem Tempo und der Breite ambulanter Versorgung oft nicht vertraut und brauchen drei bis zwölf Monate, um die Praxis effizient zu führen.

Fazit

Eine Praxisübernahme in der Augenheilkunde lohnt sich wirtschaftlich, wenn Geräte, Kassenarztsitz und Patientenstamm sorgfältig bewertet und die Übergabe mit ausreichend Zeit geplant wird. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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