Die Praxisübernahme ist für Chirurgen häufig die bevorzugte Form des Einstiegs in die Niederlassung, da chirurgische Praxen mit OP-Infrastruktur hohe Anfangsinvestitionskosten bedeuten, die durch Übernahme einer bestehenden Einrichtung günstiger werden. Dennoch gibt es spezifische Risiken, die Chirurgen bei der Übernahme kennen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Chirurgische Praxen werden nach dem modifizierten Ertragswertverfahren bewertet; der materielle Wert (OP-Ausstattung, Instrumente) ist oft höher als in anderen Fachgebieten.
- Die Übernahme einer chirurgischen Praxis mit ambulantem OP erfordert neben der KV-Zulassung auch die Überprüfung hygienischer Genehmigungen und Medizinproduktzulassungen.
- Eine sorgfältige Due-Diligence der letzten 3 Jahresabschlüsse und der KV-Abrechnungshistorie ist unverzichtbar.
Praxisübernahme speziell für Chirurgen
Chirurgische Praxen mit ambulantem Operationssaal stellen beim Kauf besondere Anforderungen an die Käuferseite. Neben der fachlichen Qualifikation muss der Übernehmer die Weiterführung der bestehenden Hygienegenehmigungen, Medizinproduktezulassungen und Narkosegasentsorgungsverträge sicherstellen. Viele dieser Genehmigungen sind personengebunden und müssen neu beantragt werden; ein nahtloser Übergang erfordert daher mindestens 3 bis 6 Monate Vorlaufzeit.
Die Bewertung einer chirurgischen Praxis folgt dem Ertragswertverfahren der Bundesärztekammer. Praxen mit gut ausgelasteten OP-Kapazitäten und stabilen KV-Abrechnungserlösen erzielen immaterielle Werte von 200.000 bis 600.000 Euro. Der materielle Anteil aus Instrumentarium, OP-Tisch, Anästhesiegerät und Sterilisationsanlage kann weitere 100.000 bis 300.000 Euro betragen. Gesamtinvestitionssummen von 400.000 bis 900.000 Euro sind für chirurgische Praxisübernahmen daher keine Seltenheit.
Worauf Chirurgen besonders achten sollten
Chirurgen sollten bei der Praxisübernahme das Thema Berufshaftpflicht des Vorgängers aktiv klären. Wenn nach der Übergabe ein Behandlungsschaden aus dem Zeitraum der Vorgänger-Praxis bekannt wird, kann es zu Haftungsfragen kommen. Ärzteversichert empfiehlt, im Kaufvertrag explizit zu regeln, wer für Schadensfälle aus der Vorgänger-Ära haftet und ob eine Nachhaftungsversicherung des Vorgängers besteht. Der neue Inhaber sollte ab Tag 1 eine eigene Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme haben.
Typische Fehler bei Chirurgen
Ein häufiger Fehler ist die unzureichende technische Prüfung der OP-Ausstattung. Ältere Arthroskopietürme, Sterilisationsgeräte oder Narkosegeräte sind wartungsintensiv und teuer im Ersatz. Ein technisches Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen kann vor kostspieligen Überraschungen schützen.
Fazit
Die Praxisübernahme bietet Chirurgen einen strukturierten Einstieg in die Niederlassung, erfordert aber gründliche technische, rechtliche und finanzielle Due Diligence. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Praxisbewertung und Übergabe
- KBV – Zulassungsübernahme
- Gesetze im Internet – Medizinprodukterecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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