Dermatologische Praxen sind durch ihren hohen Privatanteile und ein breites IGeL-Spektrum (Laserbehandlungen, ästhetische Dermatologie, Allergologie) besonders attraktive Übernahmekandidaten. Der Kaufpreis spiegelt oft nicht nur den Kassenhonorarbetrieb wider, sondern auch das etablierte Privatpatientenklientel.
Das Wichtigste in Kürze
- Hoher Privatanteil erhöht Praxiswert: Dermatologische Praxen mit gut etabliertem Privat- und IGeL-Geschäft erzielen höhere Verkaufspreise als rein kassenzentrierte Praxen.
- Laser- und Geräteausstattung separat bewerten: Dermatologische Spezialgeräte (Lasersysteme, PDT-Einheiten) haben einen hohen Zeitwert, der separat vom ideellen Praxiswert bewertet werden muss.
- Patientenklientel und Behandlerbeziehung analysieren: Besonders im ästhetischen Bereich ist die Patienten-Arzt-Bindung stark personengebunden; ein Prüfer muss abschätzen, welcher Anteil des Privatumsatzes nach der Übergabe stabil bleibt.
Praxisübernahme speziell für Dermatologen
Dermatologische Praxen in städtischen Lagen mit hohem Privatpatienten-Anteil erzielen Praxisgewinne von 200.000 bis 400.000 EUR jährlich. Der Verkehrswert liegt typischerweise beim 1- bis 2-fachen des Jahresgewinns, also 200.000 bis 800.000 EUR; bei besonders etablierten Praxen mit bekannten ästhetischen Behandlern können auch höhere Preise erzielt werden.
Die größte Herausforderung bei dermatologischen Praxisübernahmen ist die Einschätzung der Nachhaltigkeit des Privatumsatzes. Wenn der bisherige Praxisinhaber im ästhetischen Bereich eine bekannte Persönlichkeit ist, kann ein erheblicher Teil des Umsatzes nach der Übergabe wegbrechen. Der Käufer muss prüfen, wie personengebunden das Patientenklientel ist.
Worauf Dermatologen besonders achten sollten
Dermatologen, die eine Praxis übernehmen, sollten die Zulassungen und Genehmigungen für alle Spezialgeräte (Lasergeräte nach MPG, UV-Bestrahlungseinheiten, photodynamische Therapiegeräte) prüfen. Genehmigungen sind häufig personengebunden; der Nachfolger muss eigene Genehmigungen beantragen und darf das Gerät nicht sofort nutzen, wenn die Übertragung nicht geregelt ist.
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisübernahme die Berufshaftpflicht für den gesamten Behandlungskatalog der Praxis prüfen zu lassen. Ästhetische Eingriffe wie Botulinumtoxin-Injektionen, Fillerfüllungen oder Laserbehandlungen erfordern häufig eine Erweiterung der Standard-Berufshaftpflicht.
Typische Fehler bei Dermatologen
Ein häufiger Fehler ist das Übernehmen eines zu hohen Privatumsatzes in der Kaufpreiskalkulation. Wenn der übergebende Arzt 80 Prozent seines Privatumsatzes durch Stammkunden des ästhetischen Bereichs generiert hat und diese dem neuen Arzt nicht folgen, bricht die Grundlage für den Kaufpreis weg.
Ein weiterer Fehler ist die fehlende Prüfung des Geräteservice-Status. Dermatologische Praxen mit älteren Lasergeräten, die keinen Service-Vertrag mehr haben, können erhebliche Folgekosten verursachen.
Fazit
Die dermatologische Praxisübernahme bietet erhebliches Potenzial, erfordert aber eine besonders kritische Analyse der nachhaltigen Privatumsätze und der Geräte- und Genehmigungsstruktur. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisnachfolge Dermatologie
- Bundesärztekammer – Dermatologie und ästhetische Medizin
- BaFin – Versicherungsaufsicht für medizinische Einrichtungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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