Die Übernahme einer bestehenden gynäkologischen Praxis ist für viele Gynäkologen der bevorzugte Weg in die Niederlassung. Im Vergleich zur Neugründung bietet eine Praxisübernahme sofortige Patientenströme, eingespielte Prozesse und eine bestehende Infrastruktur. Dennoch birgt sie spezifische Risiken, die besonders für Gynäkologen relevant sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Übernahmepreis einer gynäkologischen Praxis basiert auf materiellem Wert (Ausstattung, Mobiliar) und immateriellem Wert (Patientenstamm, KV-Zulassung).
- Die Übernahme der KV-Zulassung ist der entscheidende rechtliche Schritt; sie ist nicht automatisch übertragbar, sondern muss vom Zulassungsausschuss genehmigt werden.
- Gynäkologische Praxen mit Schwerpunkten wie Pränataldiagnostik oder Fertilitätsmedizin haben erhebliche Aufpreise beim Übernahmepreis.
Praxisübernahme speziell für Gynäkologen
Gynäkologische Praxen zählen zu den gefragtesten Übernahmeobjekten, da der Versorgungsbedarf in Ballungsräumen hoch und die Neuzulassung in vielen Planungsbereichen gesperrt ist. Der Übernahmepreis liegt laut KBV-Erhebungen im Bundesdurchschnitt zwischen 150.000 und 400.000 Euro, abhängig von Standort, Spezialisierung und Ausstattung. Praxen mit Ultraschall-Spezialisierung, Kolposkopie oder gar IVF-Kooperationen sind teurer.
Bei der Due Diligence einer gynäkologischen Praxis sollten Käufer besonders die Altersstruktur der Patientinnen, die Überweisernetzwerke (Hebammen, Geburtskliniken) und die Abhängigkeit vom bisherigen Inhaber analysieren. Eine Praxis, deren Stamm zu 60 % aus langjährigen Patientinnen des Abgebers besteht, hat ein höheres Übernahmerisiko als eine Praxis mit breiter Überweisungsstruktur. Außerdem sollten bestehende Mietverträge, Geräteleasing und Personalverträge genau geprüft werden.
Worauf Gynäkologen besonders achten sollten
Gynäkologen sollten vor der Übernahme eine unabhängige Praxisbewertung durch einen spezialisierten Gutachter einholen und sich nicht auf die Bewertung des Verkäufers verlassen. Ärzteversichert empfiehlt, den Versicherungsschutz der übernommenen Praxis unmittelbar zu überprüfen: Die Berufshaftpflicht des bisherigen Inhabers erlischt mit dessen Praxisaufgabe, sodass der neue Inhaber ab dem ersten Tag eigene Deckung benötigt. Eine Rückwärtsdeckung für frühere Behandlungen durch den Verkäufer ist ebenfalls zu klären.
Typische Fehler bei Gynäkologen
Ein verbreiteter Fehler ist die Unterschätzung der Anlaufkosten nach der Übernahme: Praxissoftwareumstellungen, Mitarbeiterschulungen und Marketingmaßnahmen zur Patientenbindung können 20.000 bis 50.000 Euro zusätzlich kosten. Ein weiterer Fehler ist die fehlende rechtliche Beratung beim Kaufvertrag, insbesondere hinsichtlich Gewährleistungsausschlüssen und Haftungsübergängen.
Fazit
Eine sorgfältig vorbereitete Praxisübernahme ist für Gynäkologen der schnellste Weg in eine gesicherte Niederlassung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Praxisübernahme und Zulassung
- Bundesärztekammer – Praxisnachfolge
- Gesetze im Internet – SGB V Zulassungsverordnung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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