Die Praxisübernahme ist für viele Kinderärzte die bevorzugte Form der Selbstständigkeit, da sie einen etablierten Patientenstamm, vorhandene Ausstattung und bestehende Mitarbeiter mitbringt. Gerade in der Pädiatrie, wo Eltern oft jahrelange Vertrauensbeziehungen aufbauen, bietet eine gut geführte Übernahme gegenüber der Neugründung erhebliche Vorteile.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kaufpreis einer pädiatrischen Praxis liegt je nach Größe und Standort zwischen 80.000 und 280.000 Euro; Goodwill und Substanzwert werden nach BÄK-Methode ermittelt.
  • Für die KV-Zulassung als Kinderarzt ist keine freie Zulassungsstelle erforderlich; bei Übernahme einer bestehenden Praxis bewirbt man sich auf den ausgeschriebenen Vertragsarztsitz.
  • Eine gut strukturierte Übergangsphase (Jobsharing, kollegiale Übergabe) ist für den wirtschaftlichen Erfolg der Übernahme entscheidend.

Praxisübernahme speziell für Kinderärzte

Pädiatrische Praxen haben eine besondere Patientenstruktur: Der Patientenstamm besteht aus Familien mit Kindern von der Neugeborenenphase bis zum Jugendalter. Wenn der abgebende Kinderarzt gut vernetzt und bekannt ist, besteht eine hohe Bereitschaft der Familien, den neuen Praxisinhaber zu akzeptieren, sofern die Übergangsphase professionell gestaltet wird. Mindestens 6 bis 12 Monate gemeinsame Tätigkeit (im Rahmen eines Jobsharings) reduzieren die Abwanderungsrate erheblich.

Der Kaufpreis einer pädiatrischen Praxis mit 800 Scheinen pro Quartal und einem Jahresgewinn von 140.000 Euro liegt nach BÄK-Methode (Faktor 0,7 bis 0,9) bei ca. 100.000 bis 126.000 Euro Goodwill, zuzüglich Substanzwert von 30.000 bis 60.000 Euro für Ausstattung (Ultraschall, EKG-Kleinkind, Spirometrie, Impfkühlkette). Insgesamt sind 130.000 bis 186.000 Euro realistisch; diese Summe ist mit einem Bankdarlehen über 7 bis 10 Jahre gut finanzierbar.

Worauf Kinderärzte besonders achten sollten

Bei der Übernahme einer pädiatrischen Praxis sollte besonders auf die Qualität der Impfkühlketten und der bestehenden Zulassungen (z. B. für pädiatrische Spezialleistungen wie ADHS-Diagnostik, Hörscreening) geachtet werden. Abgelaufene Genehmigungen nach § 135 SGB V müssen vor der Übernahme erneuert werden. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, eine Praxisausfallversicherung ab dem ersten Tag zu aktivieren, da gerade bei Einzelpraxen jede Erkrankung sofort Einnahmeausfälle bedeutet.

Außerdem sollte die Mitarbeiterübernahme sorgfältig geregelt sein: Nach § 613a BGB gehen bei Betriebsübergang alle Arbeitsverhältnisse mit ihren bisherigen Konditionen auf den neuen Inhaber über. Das bedeutet, dass erfahrene MFA mit langjähriger Betriebszugehörigkeit und entsprechenden Gehältern mitübernommen werden, was den Personalkostenblock erhöht.

Typische Fehler bei Kinderärzten

Häufig wird die due diligence bei der Übernahme vernachlässigt: Praxisumsätze sollten anhand der KV-Abrechnungen der letzten 4 Quartale verifiziert werden; nicht selten weichen Angaben des Verkäufers von den tatsächlichen Zahlen ab. Ein weiterer Fehler ist die Unterschätzung des Investitionsbedarfs nach der Übernahme: Veraltete Geräte oder Hygienemängel, die der Verkäufer verschwiegen hat, können kurzfristig 20.000 bis 50.000 Euro Nachfinanzierung erfordern. Schließlich fehlt oft ein klares Kommunikationskonzept gegenüber den Patientenfamilien, das die Übernahme positiv einleitet.

Fazit

Eine gut vorbereitete Praxisübernahme ist für Kinderärzte eine sichere Basis für den Einstieg in die Selbstständigkeit. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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