Die Praxisübernahme ist für Neurologen oft die schnellste und risikoärmste Form der Niederlassung, insbesondere in Regionen mit gesperrten Planungsbereichen. Ein bestehender Patientenstamm, eine eingespielte MFA und vorhandene Geräteausstattung bieten einen wertvollen Startvorteil. Dennoch gibt es spezifische Fallstricke, die Neurologen bei der Übernahme beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Übernahme einer neurologischen Praxis umfasst idealtypisch Patientenstamm, Kassenarztzulassung (über KV-Zulassungsausschuss), Praxisausstattung und Personal.
  • Die Praxisbewertung nach dem Ertragswertverfahren der Bundesärztekammer ergibt für eine gut laufende neurologische Praxis üblicherweise 150.000 bis 400.000 Euro immateriellen Wert.
  • Eine Due-Diligence-Prüfung der Buchhaltung der letzten 3 Jahre ist vor der Kaufpreiszusage unerlässlich.

Praxisübernahme speziell für Neurologen

Neurologische Praxen haben einige besondere Merkmale, die die Übernahme attraktiv, aber auch anspruchsvoll machen: Viele Patienten sind chronisch krank (Multiple Sklerose, Parkinson, Epilepsie) und haben eine sehr hohe Arzttreue. Diese stabile Patientenbindung macht neurologische Praxen wertvoll. Gleichzeitig bedeutet sie, dass ein Inhaberwechsel sensibel kommuniziert werden muss, um Patientenabwanderung zu verhindern.

Bei der Praxisbewertung werden die durchschnittlichen Jahresgewinne der letzten 3 Jahre herangezogen. Für eine gut ausgelastete neurologische Praxis mit 2 Ärzten und 500.000 Euro Jahresgewinn (pro Arzt 250.000 Euro) ergibt sich nach Abzug des kalkulatorischen Unternehmerlohns ein Übergewinn von ca. 100.000 bis 130.000 Euro pro Arzt, der mit einem Faktor von 2,0 bis 3,0 multipliziert wird. Der immaterielle Anteil liegt damit bei 200.000 bis 390.000 Euro pro Arztanteil.

Worauf Neurologen besonders achten sollten

Neurologen sollten bei der Praxisübernahme besonders auf die Gerätesituation achten: EEG-Geräte, NLG/EMG-Ausstattung und ggf. Duplexsonographiegeräte haben unterschiedliche Restlaufzeiten und Wartungskosten. Eine technische Bestandsaufnahme durch einen unabhängigen Fachmann ist empfehlenswert. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, im Übernahmevertrag eine Einarbeitungsphase von 3 bis 6 Monaten zu vereinbaren, in der der Vorgänger die Praxis aktiv begleitet, um eine nahtlose Patientenübergabe zu gewährleisten.

Typische Fehler bei Neurologen

Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Prüfung der KV-Abrechnungshistorie. Wenn der Vorgänger in der Vergangenheit Abrechnungsauffälligkeiten hatte oder Regressverfahren anhängig sind, können diese auf den Übernehmer übergehen. Eine gründliche Prüfung durch einen auf Vertragsarztrecht spezialisierten Anwalt ist unerlässlich.

Fazit

Die Praxisübernahme bietet Neurologen einen schnellen Einstieg in die Niederlassung mit bestehendem Fundament, erfordert aber sorgfältige Due Diligence und rechtliche Absicherung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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