Eine klassische Praxisübernahme ist in der Notfallmedizin die Ausnahme, da Notfallmediziner überwiegend angestellt tätig sind. Dennoch gibt es wachsende ambulante Strukturen: KV-Notfallpraxen, Bereitschaftsdienst-Stellen und ambulante Notaufnahmen, die als eigenständige Einheiten betrieben und übergeben werden können.

Das Wichtigste in Kürze

  • KV-Notfallpraxis-Übernahme: Einige KVen vergeben den Betrieb von Bereitschaftsdienst-Praxen an niedergelassene Ärzte; die Übernahme einer solchen Betriebszulassung ist ein spezifisches Modell.
  • Betriebskonzept statt Patientenstamm: Bei Notfallpraxen gibt es keinen "treuen" Patientenstamm wie in Fachpraxen; der Wert der Übernahme liegt im Betriebskonzept, den Vertragsbeziehungen zur KV und der Infrastruktur.
  • Vertretungsarzt-Netzwerk: Eine wichtige Ressource einer Notfallpraxis ist das Netzwerk aus Vertretungsärzten; beim Kauf muss geprüft werden, ob diese Ärzte auch für den Nachfolger zur Verfügung stehen.

Praxisübernahme speziell für Notfallmediziner

Notfallmediziner, die eine KV-Bereitschaftsdienst-Praxis übernehmen möchten, betreten ein noch wenig strukturiertes Terrain: Die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen variieren je nach KV-Region erheblich. Einige KVen betreiben Bereitschaftsdienst-Praxen in eigener Regie, andere beauftragen niedergelassene Ärzte oder Ärztenetze. Eine "Übernahme" im klassischen Sinne mit Goodwill-Zahlung gibt es selten; stattdessen werden Betriebskonzessionen oder Kooperationsverträge übertragen.

Was bewertet und übertragen werden kann: Erstens die Infrastruktur (Mietvertrag, Einrichtung, medizintechnische Ausstattung mit einem Substanzwert von 50.000 bis 150.000 EUR); zweitens das Personalkonzept (Vertretungsärzte, MFA, Fahrer); drittens die KV-Vereinbarungen über Vergütung und Rufbereitschaftsverpflichtungen. Eine due Diligence sollte alle drei Elemente umfassen.

Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten

Notfallmediziner, die eine ambulante Notfallstruktur übernehmen, sollten die KV-Vergütungsvereinbarungen sorgfältig prüfen: Werden Bereitschaftsdienst-Stunden vergütet, und wenn ja, zu welchen Sätzen? Gibt es Mindestanforderungen an die Praxisöffnungszeiten, und was passiert bei Unterschreitung? Außerdem ist die Haftungsabgrenzung zu klären: Wer haftet für Behandlungsfehler, die der Vorgänger gemacht hat? Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht sofort nach Übernahme anzupassen und eine Nachhaftungsabsicherung für den Vorgänger sicherzustellen.

Typische Fehler bei Notfallmedizinern

Ein häufiger Fehler ist das Übernehmen einer Bereitschaftsdienst-Praxis, ohne die Vertretungsarztverfügbarkeit für die Nacht- und Wochenenddienste zu sichern: Wenn die bisherigen Vertretungsärzte mit dem Vorgänger weggehen, entsteht sofort ein akuter Personalengpass. Zweiter Fehler: zu kurzfristige Übergabe. Eine Bereitschaftsdienst-Praxis braucht mindestens 3 bis 6 Monate Übergangsfrist, um die Qualitätssicherungsmaßnahmen (Verträge, Dokumentation, KV-Kommunikation) geordnet zu übergeben. Drittens vergessen manche Notfallmediziner, die Arzneimittel- und Verbrauchsmaterialbestände im Kaufpreis zu kalkulieren.

Fazit

Die Praxisübernahme in der Notfallmedizin erfordert eine Klärung der KV-Vertragsbedingungen, der Personalverfügbarkeit und der Infrastruktur, bevor der Kaufpreis verhandelt werden kann. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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