Die Übernahme einer nuklearmedizinischen Praxis oder eines Instituts ist eine der anspruchsvollsten Formen der ärztlichen Praxisübernahme. Die Kombination aus teurer Geräteausstattung, strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen und aufgebauten Kooperationsnetzwerken macht die Due Diligence besonders komplex.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nuklearmedizinische Praxen haben wegen PET-CT, SPECT-Kameras und Zyklotronen erhebliche Substanzwerte von 500.000 bis 3 Millionen EUR
  • Strahlenschutzgenehmigungen sind personengebunden und müssen auf den Nachfolger umgeschrieben werden; dieser Prozess dauert Monate
  • Das Kooperationsnetzwerk mit Einweisern ist der wichtigste immaterielle Wertfaktor und muss aktiv übergeben werden

Praxisübernahme speziell für Nuklearmediziner

Nuklearmedizinische Praxen haben wegen ihrer Großgeräte außergewöhnlich hohe Substanzwerte. Ein moderner PET-CT-Scanner kostet 1,5 bis 3 Millionen EUR; SPECT-Kameras 400.000 bis 800.000 EUR. Diese Geräte sind technisch komplex, haben hohe Wartungskosten und unterliegen der Strahlenschutzverordnung. Bei der Praxisübernahme müssen Käufer den technischen Zustand der Geräte sorgfältig prüfen und die Restlaufzeit bis zur nächsten Großreparatur oder dem Gerätetausch einplanen.

Besonders kritisch sind die strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen: Die Genehmigung zur Anwendung radioaktiver Substanzen nach §§ 12 und 14 StrlSchG ist personengebunden und erlischt bei Übergabe der Praxis. Der Nachfolger muss eigene Genehmigungen beantragen, was mehrere Monate dauern kann. Ohne Genehmigung darf keine nuklearmedizinische Untersuchung durchgeführt werden; die Praxis steht in dieser Zeit still. Eine Übergangsregelung mit dem abgebenden Arzt, der übergangsweise noch die Verantwortung trägt, kann diese Lücke überbrücken, ist aber rechtlich anspruchsvoll.

Worauf Nuklearmediziner besonders achten sollten

Nuklearmediziner sollten den Genehmigungsprozess für Strahlenschutzzulassungen mindestens 12 Monate vor der geplanten Übernahme einleiten. Ärzteversichert empfiehlt, die Übergangsphase durch eine spezifische Übergabe-Haftpflichtversicherung abzusichern, die Schäden aus der gemeinsamen Betriebsphase abdeckt. Gleichzeitig sollte der Kaufvertrag klare Regelungen für den Fall enthalten, dass strahlenschutzrechtliche Genehmigungen nicht oder erst verspätet erteilt werden.

Typische Fehler bei Nuklearmedizinern

Ein verbreiteter Fehler ist die zu kurze Planungsphase für die Übernahme. Wer sechs Monate vor dem geplanten Übernahmedatum mit dem Genehmigungsprozess beginnt, riskiert erhebliche Betriebsunterbrechungen. Ein weiterer Fehler ist die Unterschätzung der Kosten für Geräteüberprüfungen und Sachverständigenprüfungen, die bei der Übernahme nuklearmedizinischer Geräte vorgeschrieben sind. Schließlich vergessen manche Käufer, die Kooperationsverträge mit Einweisern auf ihre eigene Person umzuschreiben.

Fazit

Die Praxisübernahme in der Nuklearmedizin erfordert außergewöhnlich viel Vorlauf, technische Due Diligence und rechtliche Sorgfalt bei den Strahlenschutzgenehmigungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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