Onkologische Praxen sind wirtschaftlich attraktive Übernahmekandidaten: Die Kombination aus stabilen Patientenstämmen, hohen Fallpauschalen für Chemotherapien und einem stetig steigenden Behandlungsbedarf macht niedergelassene Onkologiepraxen zu gesuchten Objekten. Die Praxisübernahme in der Onkologie hat aber spezifische Risiken, die sorgfältig geprüft werden müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- KV-Zulassung Onkologie: Die Übernahme einer onkologischen Praxis beinhaltet die Übernahme des KV-Kassensitzes; der Käufer muss die Zulassungsvoraussetzungen für die Fachärztliche Innere Medizin (Hämatologie/Onkologie) erfüllen.
- Chemotherapie-Genehmigung: Onkologische Praxen benötigen spezifische KV-Genehmigungen für die Zubereitung und Verabreichung von Zytostatika; diese Genehmigungen sind an die Praxis, nicht an den Arzt gebunden und gehen beim Kauf über.
- Gerätewert und Infusionsinfrastruktur: Zytostatika-Aufbereitungsräume (Werkbank nach DIN EN ISO 14644), Infusionsstühle und Kühlinfrastruktur haben erhebliche Substanzwerte.
Praxisübernahme speziell für Onkologen
Onkologische Praxen erzielen Jahresumsätze von 800.000 bis 3 Millionen EUR, abhängig von der Patientenzahl und dem Anteil teurerer Biologika-Therapien. Der Goodwill einer onkologischen Praxis ist besonders hoch, weil der Patientenstamm sehr loyal ist: Krebspatienten wechseln selten den Onkologen, was die Kontinuität der Einnahmen sichert. Bei der Kaufpreisbewertung ist der Goodwill-Anteil häufig höher als in anderen Fachrichtungen und kann das 1,5- bis 2-fache des Jahresgewinns betragen.
Besondere Sorgfalt gilt der Zytostatika-Zubereitung: Viele onkologische Praxen bereiten Chemotherapeutika selbst zu; dafür ist eine Reinraumwerkbank (Sicherheitswerkbank Klasse II) und ein geprüfter Zubereitungsprozess Pflicht. Die Kosten für eine konforme Zytostatika-Werkbank betragen 30.000 bis 80.000 EUR; der Zustand dieser Anlage muss im Rahmen der Due-Diligence geprüft werden. Außerdem sind laufende Einkaufsverträge für Zytostatika (typischerweise mit Großhandelskonditionen) zu analysieren; günstige Einkaufskonditionen können bei der Übernahme erheblichen Mehrwert haben.
Worauf Onkologen besonders achten sollten
Onkologen, die eine Praxis übernehmen, sollten alle laufenden klinischen Studien und Teilnahmen an Registern prüfen: Onkologische Praxen sind häufig in Studiennetzwerke eingebunden; die Fortführung dieser Studienbeteiligungen erfordert ein eigenes Sponsor-Agreement und Ethikvotum. Außerdem ist die Personalstruktur kritisch: Qualifizierte onkologische Fachpflegekräfte sind bundesweit knapp; deren Verbleib nach der Übernahme sollte vertraglich gesichert sein. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für onkologische Praxen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen EUR zu wählen.
Typische Fehler bei Onkologen
Ein häufiger Fehler ist die Übernahme ohne vollständige Analyse der Zytostatikarestbestände und offenen Rezepte: Diese Verbindlichkeiten übernimmt der Käufer automatisch, was zu unerwarteten Kosten führen kann. Zweiter Fehler: das Vernachlässigen der Krankenkassen-Vertragsstruktur. Onkologische Praxen haben neben dem KV-Kollektivvertrag oft Selektivverträge; deren Übertragbarkeit ist im Einzelfall zu prüfen. Drittens unterschätzen manche Käufer den Zeitaufwand für die Einarbeitung in die spezifische Patientenstruktur; ohne ausreichende Übergabezeit mit dem Vorgänger können Patienten abwandern.
Fazit
Die Praxisübernahme in der Onkologie ist wirtschaftlich attraktiv, aber erfordert eine tiefgehende Due-Diligence zu Kassenzulassungen, Zytostatika-Infrastruktur, Personalstruktur und laufenden Studienverträgen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Onkologische Versorgung
- Bundesfinanzministerium – Praxisübernahme steuerlich
- GDV – Berufshaftpflicht Onkologie
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →