Die Praxisübernahme ist für Orthopäden oft der wirtschaftlich sinnvollere Einstieg in die Niederlassung als eine Neugründung, da der Kassenarztsitz, der Patientenstamm und die vorhandene Ausstattung (Röntgenanlage, Ultraschallgeräte, ggf. ambulanter OP-Bereich) eine solide Ausgangsbasis bieten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Orthopädische Praxen mit ambulanter OP-Kapazität erzielen höhere Kaufpreise als rein konservativ tätige Praxen; der Unterschied kann 100.000 bis 200.000 Euro ausmachen.
  • Die Due Diligence bei einer Praxisübernahme muss neben dem Praxiswert auch bestehende Mietverträge, Geräteleasingverträge, Arbeitsverträge und Kooperationsvereinbarungen umfassen.
  • Eine Übergangsphase von drei bis sechs Monaten, in der Vorgänger und Nachfolger gemeinsam praktizieren, reduziert den Patientenverlust erheblich.

Praxisübernahme speziell für Orthopäden

Orthopädische Praxen sind strukturell vielfältig: Manche Praxen sind rein konservativ ausgerichtet (physikalische Therapie, Injektionen, Bandagen), andere haben einen operativen Schwerpunkt mit Arthroskopie-Kapazitäten. Für den Nachfolger ist die Einschätzung des OP-Bereichs besonders wichtig: Ein ambulanter OP-Bereich erhöht den Praxiswert erheblich, bindet aber auch erhebliche Kosten für Wartung, Hygienemanagement und spezifisches Personal (OP-Pflege). Wer einen OP-Bereich übernimmt, ohne für diese Anforderungen vorbereitet zu sein, kann schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Die finanzielle Bewertung einer orthopädischen Praxis basiert auf dem modifizierten Ertragswert: Aus dem bereinigten Jahresgewinn der letzten drei bis fünf Jahre und einem Kapitalisierungsfaktor von 1,0 bis 2,0 ergibt sich der Goodwill-Wert. Hinzu kommt der Substanzwert (Geräte zu Zeitwerten, Praxiseinrichtung). Bei einer Praxis mit einem Jahresgewinn von 200.000 Euro und einem Kapitalisierungsfaktor von 1,5 ergibt sich ein Goodwill von 300.000 Euro; mit einem Gerätesubstanzwert von 80.000 Euro liegt der Gesamtkaufpreis bei etwa 380.000 Euro.

Worauf Orthopäden besonders achten sollten

Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags sollte eine vollständige Due Diligence durchgeführt werden: Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) der letzten drei Jahre, Einsicht in alle laufenden Verträge (Miete, Leasing, Personal, Kooperationen) und eine technische Inspektion der Geräte durch einen unabhängigen Sachverständigen. Ärzteversichert empfiehlt, parallel zur Due Diligence auch den künftigen Versicherungsschutz zu klären: Die bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Vorgängers erlischt mit der Praxisabgabe; der Übernehmer benötigt eigene Deckung.

Typische Fehler bei Orthopäden

Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer anwaltlichen Prüfung des Kaufvertrags. Standardformulare für Praxiskaufverträge sind oft auf Allgemeinmedizin ausgerichtet und passen nicht zu orthopädischen Spezialpraxen mit OP-Bereich oder Physikalischer Therapie. Ein weiterer Fehler ist die überhastete Übernahme: Wer den Übergang ohne ausreichende Einarbeitungszeit plant, verliert Patienten und Praxiswissen und kann die investierten Mittel nicht vollständig realisieren.

Fazit

Die Praxisübernahme in der Orthopädie lohnt sich wirtschaftlich, wenn Due Diligence, Übergangszeitraum und Finanzierung sorgfältig geplant werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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